Neue Rahmenbedingungen zur Schulpflicht
Das hat sich bei der Einschulung von Kindern geändert!
NÜRNBERG (pm/nf) - In Nürnberg findet die Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2019/2020 am Mittwoch, 20. März 2019, von 14 bis 18 Uhr in den zuständigen Grundschulen statt. Zu diesem Termin werden alle Eltern schulpflichtiger und potentiell schulpflichtiger Nürnberger Kinder schriftlich eingeladen. Interessant für die Eltern der zukünftigen Erstklässler ist, dass sich die Rahmenbedingungen zur Schulpflicht geändert haben.
Grundsätzlich schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2019 sechs Jahre alt werden oder im Schuljahr 2018/2019 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Möchten Eltern, dass ihr schulpflichtiges Kind später eingeschult wird, müssen sie dies bei der Schulanmeldung am20. März 2019 beantragen. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die zuständige Schulleitung.
Für Kinder, die vom 1. Juli 2019 bis zum 30. September 2019 sechs Jahre alt werden, gilt der neu eingeführte Einschulungskorridor. Eltern der betroffenen Kinder können nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen frei entscheiden, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult werden soll. Der Termin zur Schulanmeldung ist unabhängig von der Entscheidung wahrzunehmen.
Wollen Eltern die Einschulung ihres Kindes auf das folgende Schuljahr verschieben, müssen sie dies der zuständigen Grundschule schriftlich bis spätestens Freitag, 3. Mai 2019, mitteilen. Eine Verlängerung der Frist ist – auch im Hinblick auf das weitere Verfahren und den Klassenbildungsprozess – nicht möglich. Wird bis zum Stichtag keine Erklärung abgegeben, tritt die Schulpflicht zum kommenden Schuljahr ein.
Möchten Eltern ihr noch nicht schulpflichtiges Kind frühzeitig einschulen lassen, ist dies in bestimmten Fällen ebenfalls möglich. Für Kinder, die zwischen 1. Oktober 2019 und 31. Dezember 2019 sechs Jahre alt werden genügt ein Antrag und eine reguläre Anmeldung bei der zuständigen Schule, damit die Schule die Schulfähigkeit überprüft. Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2019 sechs Jahre alt werden, ist zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten nötig. In diesem muss nachgewiesen werden, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Antragstellung auf ein solches schulpsychologisches Gutachten ist bei der Schulanmeldung möglich.
Wichtige Hinweise zur Schulfähigkeit ihres Kindes erhalten Eltern bei der gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangsuntersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamts der Stadt Nürnberg. Die Untersuchungen finden bereits seit Herbst 2018 statt und werden noch bis Sommer 2019 laufen.Neben dem Einschulungszeitpunkt stellt sich oftmals die Frage nach dem Beschulungsort.
Alle Kinder müssen die öffentliche Grundschule besuchen, in deren Schulsprengel sie wohnen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Schulsprengelpflicht können Ausnahmen nur bei Vorliegen von zwingend persönlichen Gründen genehmigt werden. Voraussetzung hierfür ist immer, dass die beantragte Schule auch aufnahmefähig ist. Antragsformulare für das Gastschulwesen oder für die Aufnahme in eine Grundschule mit gebundenen Ganztagsklassen sind am Tag der Schulanmeldung an der zuständigen Sprengelschule erhältlich und sollen der Schule bis Freitag, 29. März 2019, vorliegen.
Auskünfte, welche die zuständige Grundschule im Sprengel ist, erteilt das Amt für Allgemeinbildende Schulen unter der Telefonnummer 09 11 /2 31-1 41 73. Fragen zur Schulpflicht und dem neu geltenden Entscheidungskorridor können ebenfalls dorthin gerichtet werden.
Wichtige Informationen zur Schulpflicht und dem Gastschulwesen sind außerdem auf der Internetseite www.schulen-in-nuernberg.de unter „Häufig nachgefragt“ abrufbar.
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