Schutz der Nürnberger Rostbratwürste
Urteil: Rostbratwürstchen dürfen auch aus Niederbayern sein

Nürnberger Rostbratwürste sind eine Nürnberger Tradition.  | Foto: Daniel Karmann/dpa/Archiv
  • Nürnberger Rostbratwürste sind eine Nürnberger Tradition.
  • Foto: Daniel Karmann/dpa/Archiv
  • hochgeladen von Nicole Fuchsbauer

MÜNCHEN/NÜRNBERG (dpa/lby) - Die «Mini-Rostbratwürstchen» eines niederbayerischen Herstellers verstoßen nicht gegen den Schutz der Nürnberger Rostbratwürste. Das Landgericht München I sieht die Stellung der mittelfränkischen Spezialität als von der EU geschützte geografische Angabe durch das Produkt nicht als verletzt an, wie es jetzt verkündete. Entscheidend war dabei, dass der Produzent weder die Worte Nürnberg noch Nürnberger nutzte.

Der «Schutzverband Nürnberger Bratwürste» hatte gegen einen Wursthersteller aus Geiselhöring geklagt. Der Verein hatte dem Unternehmen vorgeworfen, unter anderem mit der Größe seiner Würstchen gegen die Marke «Nürnberger Rostbratwürste» zu verstoßen. Zudem war die Aufmachung der Verpackung mit Würsten mit Sauerkraut und Senf sowie Weißbrot auf einem Metallteller kritisiert worden. Dem Gericht reichten diese Gesichtspunkte aber nicht aus, um eine Verletzung des Schutzes zu sehen. Im Markt gebe es eine Vielzahl an Würsten in identischer oder ähnlicher Form und Größe. Der Verbraucher sei es gewohnt, nach anderen Kriterien auszuwählen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

Webseite von Nicole Fuchsbauer
Nicole Fuchsbauer auf Facebook
Nicole Fuchsbauer auf Instagram
Nicole Fuchsbauer auf X (vormals Twitter)

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.