Neue Regelungen Stadt Nürnberg
Was jetzt beim Gewässerschutz gilt

Canadier-Tour auf der Pegnitz in Franken.  | Foto: © ARochau/stock.adobe.com
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NÜRNBERG (pm/nf) – Vor allem an heißen Tagen zieht es die Nürnbergerinnen und Nürnberger im Stadtgebiet ans Wasser. Um dort die Natur und insbesondere die Flusstäler von Pegnitz und Rednitz vor einer zu starken Belastung durch zu viele Boote zu schützen, hat die Stadt die Gewässerbenutzungsverordnung neu geregelt.

Ziel war es, einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Natur und den Bedürfnissen der erholungs- und natursuchenden Bevölkerung der Großstadt zu finden. Darüber hinaus soll diese Verordnung auch das Baden und den Eissport auf den Gewässern im Stadtgebiet Nürnberg ohne Gefahr für Leben und Gesundheit ermöglichen. Zu diesen Zwecken wird der Gemeingebrauch im Sinne des Artikels 18 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG), ein sogenanntes Jedermannsrecht zur Benutzung einer öffentlichen Sache, durch diese Verordnung näher geregelt und teilweise eingeschränkt. Der Stadtrat hat diese neue Verordnung am Mittwoch, 26. Februar 2025, beschlossen.

Künftig gilt für bestimmte besonders sensible Flussabschnitte im Stadtgebiet eine Schonzeit, in welcher eine Befahrung verboten ist, damit wildlebende Tiere wie brütende und aufziehende Vögel geschützt werden – im westlichen Teil der Pegnitz in Richtung Fürth zum Beispiel vom 1. März bis 15. Juli.

Für Kanuvereine ist die Erteilung von Ausnahmen vorgesehen, während gewerbliche Bootsvermieter auf diesen Gewässerabschnitten nicht tätig werden dürfen. Nur Boote, in der Verordnung Wasserfahrzeuge genannt, bis zu einer bestimmten Größe dürfen die Flussabschnitte befahren und es müssen bestimmte Verhaltensregeln eingehalten werden. Es darf nur gefahren werden, wenn die Gewässer ausreichend Wasser führen. Bei Hochwasser ist das Befahren verboten. Gruppen ist es nur bis zu einer bestimmten Anzahl von Booten erlaubt, auf den Flüssen zu fahren. Neben- und Altarme sowie bestimmte Gewässer und Gewässerabschnitte, zum Beispiel im Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost, dürfen grundsätzlich nicht befahren werden.

Das Baden in den Nürnberger Gewässern ist nach der Gewässerbenutzungsverordnung nur im Bereich in dem von einem Damm eingefassten Bereich der Norikusbucht erlaubt. Eissport ist auf den Gewässern im Stadtgebiet nur erlaubt, wenn die Stadt die Gewässer ausdrücklich dazu freigegeben hat. 

Alle Informationen zur Gewässerbenutzungsverordnung, sobald diese in Kraft getreten ist, unter www.nuernberg.de/internet/umweltamt/wasser.html

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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