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Krankes Kind: Für berufstätige Eltern gibt es Kinderkrankengeld

Robert Müller, AOK-Direktor der AOK in Mittelfranken
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Wenn Kinder krank sind und gepflegt werden müssen, dann brauchen sie Ruhe - und am besten die Betreuung durch ihre Eltern. Berufstätige Eltern, die ihr Kind zuhause pflegen, können finanzielle Unterstützung von der Krankenkasse bekommen. Immer mehr Eltern in Bayern nutzen das sogenannte Kinderkrankengeld. Während die AOK Bayern 2012 insgesamt 50.884 Fälle verzeichnete, waren es 2016 bereits 75.230 Fälle. Dies entspricht einem Zuwachs von fast 50 Prozent. In Nürnberg nahmen im vergangenen Jahr 3599 AOK-versicherte Mütter oder Väter diese Leistung in Anspruch, im Vergleich zu 2012 eine Steigerung um etwa 25 Prozent. Nach wie vor sind es vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Allerdings wächst der Anteil der Väter, die das Kinderkrankengeld nutzen: 2016 waren es in Nürnberg 23,3 Prozent, 3 Prozentpunkte mehr als 2012. Auch die Zahl der Fehltage wegen der Pflege eines kranken Kindes stieg in Nürnberg in den letzten fünf Jahren um 1140 Tage auf 7850 Tage im Jahr 2016. Im Vergleich dazu steigerte sich bayernweit die Anzahl dieser Fehltage von 117.343. auf 164.215 Fehltage im vergangenen Jahr.

"Grundsätzlich können Eltern für jedes gesetzlich versicherte Kind bis zum 12. Geburtstag jeweils bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr Kinderkrankengeld beziehen", sagt Robert Müller, AOK-Direktor in Mittelfranken, bei der AOK in Nürnberg. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Arbeitstage. Leben mehrere Kinder im Haushalt liegt der Anspruch bei maximal 25 beziehungsweise 50 Tagen. Der Elternteil, der den Antrag stellt, muss ebenfalls gesetzlich krankenversichert sein und zudem Anspruch auf Krankengeld haben. Die AOK übernimmt bis zu 100 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitslohns. "Um Kinderkrankengeld zu erhalten, muss ein Arzt bescheinigen, dass das Kind betreut werden muss ", so Robert Müller. Voraussetzung ist auch, dass es keine andere im Haushalt lebende Person gibt, die die Betreuung übernehmen kann. Eine Übersicht zum Kinderkrankengeld gibt die AOK-Faktenbox. Sie steht im Internet unter www.aok.de zur Verfügung, Suchbegriff "Faktenboxen".

Robert Müller, AOK-Direktor der AOK in Mittelfranken
Wer berufstätig ist und sein krankes Kind daheim pflegen muss, kann von seiner Krankenkasse finanzielle Unterstützung erhalten.
Autor:

Anna Schabesberger aus Nürnberg

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