Corona-Beschlüsse Bayern ++ Überblick
Ab Mittwoch: Lockerungen für Sport, Kultur und Gastronomie
MÜNCHEN (dpa/lby/nf) - Keine Sperrstunde mehr in der Gastronomie, 3G statt 2G bei Friseuren und mehr Besucher für Sport und Kultur: Das bayerische Kabinett hat die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigten und noch einige weitere Corona-Lockerungen beschlossen. Die Erleichterungen sollen bereits von diesem Mittwoch an gelten. Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert.
In der Gastronomie im Freistaat entfällt die bisherige Sperrstunde ab 22.00 Uhr. In Wirtshäusern können Gäste damit wieder länger sitzen.
Bei Sportveranstaltungen aller Art ist nun generell wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt - in Stadien und bei großen Sportveranstaltungen lag die Grenze zuletzt bei 25 Prozent. Künftig gilt eine maximale Obergrenze von 15.000 Zuschauern, bisher waren es 10.000. Und: Auch Stehplätze sind wieder erlaubt.
Bei Kulturveranstaltungen ist künftig wieder eine Auslastung von bis zu 75 Prozent möglich, zuletzt waren es 50 Prozent. Bei Sport- und Kultur-Events bleibt es bei der 2G-plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht. In beiden Bereichen fällt die bisherige Unterscheidung zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen weg. Ein Mindestabstand von 1,50 Metern wird überall empfohlen, sie sind aber nicht zwingend.
Bei Messen wird analog zu diesen Zuschauer-Erweiterungen die tägliche Besucherobergrenze von 12.500 auf nunmehr 25.000 Personen erhöht. Und: Auch große Seilbahnen dürfen nun zu 75 Prozent belegt werden.
Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Nagelstudios sind ab Mittwoch auch wieder für Kunden mit einem negativen Corona-Test möglich, also nicht nur für Geimpfte und Genesene. Es gilt künftig somit die 3G-Regel und nicht wie bisher die striktere 2G-Regel.
Neu ist zudem: Besucher von Bädern, Thermen und Saunen brauchen neben einem Impf- oder Genesenennachweis künftig keinen zusätzlichen Test mehr. Es gilt also künftig die 2G-Regel und nicht mehr 2G plus.
Bayern wird die staatlichen Impfzentren mindestens bis zum 31. Dezember 2022 fortführen. Das hat der Ministerrat am Dienstag in München beschlossen. Die Verlängerung der Finanzierung der Impfzentren garantiert eine bedarfsgerechte Fortführung des Impfbetriebs auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen und schafft Planungssicherheit für die Betreiber auf kommunaler Ebene. Schwerpunkte der Bayerischen Impfstrategie bleiben dabei die mobilen Impf-Teams sowie niedrigschwellige Impfangebote.
Vergleichbar zur Schule soll auch in der Kindertagesbetreuung nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Testnachweis erbracht werden. Hierfür erhalten die Eltern zusätzliche Berechtigungsscheine.
Bayern hält zudem an der bewährten Software BayIMCO zur Steuerung der Impftermine fest. Diese wird auch künftig an die aktuellen Entwicklungen und sich ändernde Gegebenheiten und Vorgaben angepasst.
Mit den Lockerungen geht Bayern über die bisherigen Absprachen von Bund und Ländern hinaus. Söder hatte dies am Montag mit der - trotz Rekordinzidenzen - verhältnismäßig geringen Auslastung der Kliniken, insbesondere der Intensivstationen, mit Covid-Patienten begründet. Die nächsten Bund-Länder-Beratungen sind für kommende Woche geplant.
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