Air Berlin stellt Insolvenzantrag, aber Flugplan bleibt weiterhin gültig

Trotz des Insolvenzantrags sollen die Air Berlin-Flieger weiter in die Luft gehen. | Foto: airberlin/Andreas Wiese
  • Trotz des Insolvenzantrags sollen die Air Berlin-Flieger weiter in die Luft gehen.
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BERLIN - (web/ots) Die Turbulenzen waren einfach zu heftig, die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin hat heute beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Um den Flugbetrieb dennoch aufrecht zu erhalten gibt es einen 150 Millionen Euro schweren "Brückenkredit" der Bundesregierung.

Die Entscheidung auf Insolvenz fiel als der Hauptaktionär, die arabische Fluggesellschaft Etihad, verkündete, die finanzielle Unterstützung der schon lange in der Krise befindlichen Fluglinie einzustellen. Damit sah man bei Etihad keine weiteren "positive Fortbestehensprognose" mehr. Nach dem Einstieg bei Air Berlin 2011 hatte Etihad die Fluglinie immer wieder mit Finanzspritzen am Leben gehalten, zuletzt gab es im April dieses Jahres 250 Millionen Euro.
Dennoch, so verkündete das Unternehmen, finden Flüge der airberlin und NIKI weiterhin statt, bleiben auch die Flugpläne gültig. Weiter heißt es auf der Homepage der Linie: "Gebuchte Tickets behalten ihre Gültigkeit. Alle Flüge sind weiterhin buchbar."
Das müssen Kunden wissen

Was Air Berlin-Kunden jetzt wissen und beachten sollten, erklärt Adrian Kreller. Er ist Experte für Fluggastrecht und Country Manager des Fluggasthelfer-Portals AirHelp (www.airhelp.com): "Air Berlin hat heute einen Insolvenzantrag gestellt. Der Flugbetrieb soll zunächst aufrechterhalten werden. Das bedeutet, dass Passagiere, die von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen sind, weiterhin das Recht auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro haben. Die Höhe der Entschädigungszahlungen ist dabei abhängig von der Länge der Verspätung am Zielort, der Flugdistanz sowie des Grundes für die Verspätung oder den Ausfall. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin durchsetzen. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere weiterhin dabei von ihrem Recht auf eine Entschädigung Gebrauch zu machen - notfalls auch vor Gericht."
Keller weiter: "Sollte der Flugbetrieb von Air Berlin jedoch eingestellt werden, hätten bereits gekaufte Tickets keine Gültigkeit mehr. Ob in diesem Fall eine Kompensation geleistet wird, hängt von der Art der Buchung ab: Wer seinen Flug direkt über Air Berlin gebucht hat, würde aufgrund der Insolvenz leer ausgehen. Anders sieht es jedoch bei der Buchung über einen Reiseanbieter oder eine Partnerairline aus. Beide stünden im Falle einer Insolvenz in der Verantwortung und müssten für eine Alternativbeförderung sorgen."
Minister sind zuversichtlich

Trotz der prekären Situation sind sowohl Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) als auch Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zuversichtlich. Denn, so Air Berlin-Chef Thomas Winkelmann: "Die Verhandlungen mit Lufthansa und weiteren Partnern zum Erwerb von Betriebsteilen der airberlin sind weit fortgeschritten und verlaufen erfolgsversprechend. Diese Verhandlungen können zeitnah finalisiert werden." Winkelmann weiter: „Wir arbeiten unermüdlich daran, in dieser Situation das Beste für das Unternehmen, für unsere Kunden und unsere Mitarbeiter zu erreichen.“ Immerhin sind auch rund 7.500 Mitarbeiter bei Air Berlin von der Insolvenzentscheidung betroffen. Diese Arbeitsplätze gilt es zu erhalten, sind sich Zypries und Dobrindt einig.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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