Volksbegehren Radentscheid
Antragsteller zuversichtlich - vier mal soviel Unterschriften wie nötig
MÜNCHEN (pm/nf) Das Bündnis Radentscheid Bayern hat den Zulassungsantrag mit den gesammelten Unterschriften beim Bayerischen Staatsministerium des Innern eingereicht. Über 100.000 Menschen hatten im Freistaat von Mitte Juni bis Ende Oktober 2022 für die Zulassung des Volksbegehrens unterschrieben: vier Mal mehr als erforderlich.
Das Innenministerium prüft nun innerhalb von sechs Wochen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Lässt das Innenministerium den Antrag zu, wird das Volksbegehren im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht und zugleich eine zweiwöchige Eintragungsfrist festgelegt. Andernfalls muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Zulassung entscheiden.
Ungeachtet der aktuellen Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder und Verkehrsminister Christian Bernreiter, entgegen bisheriger Verlautbarungen nun doch ein eigenes Radgesetz zu erarbeiten, hält das Bündnis Radentscheid Bayern an seinem Vorhaben fest.
„Wir sehen keinerlei Grund unser Volksbegehren nicht fortzusetzen, denn es darf nicht – wie schon beim Radverkehrsprogramm Bayern 2025 – abermals nur bei unrealistischen Absichtserklärungen der Staatsregierung bleiben. Ausreichende Ressourcen fehlen für eine echte Radverkehrsförderung im selbsternannten Radlland Bayern ebenso wie ein Maßnahmenplan. Unklare Standards, Verfahren und Zuständigkeiten erschweren einen raschen Ausbau der Radinfrastruktur zudem erheblich. Unser Entwurf würde die Verbesserung der Radverkehrsbedingungen insgesamt beschleunigen und das Fahrrad zu einem gleichberechtigten Verkehrsmittel machen – auch für Kinder, Jugendliche und ältere oder beeinträchtigte Menschen“, sagt Bernadette Felsch, Beauftragte des Radentscheid Bayern und Vorsitzende des ADFC Bayern.
„Wir sind zuversichtlich, dass wir mit unserem Volksbegehren – ähnlich wie „Rettet die Bienen“ im Jahr 2019 – Erfolg haben werden. Gute Mobilität braucht echte Wahlfreiheit. Klimaschutz, Energiesparen und eine inklusive und soziale Mobilität gibt es nur mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln und das Fahrrad ist in dieser Hinsicht zweifellos das Beste“, sagt Dr. Christian Loos, Landesvorsitzender des VCD (Verkehrsclub Deutschland) in Bayern.
Fakten und Hintergrund
Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht und - falls dieser sie nicht annimmt - über sie ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Außerdem muss jeder Beschluss des Landtags auf Änderung der Verfassung dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden. Schließlich kann auf Antrag einer Million stimmberechtigter Staatsbürger die Abberufung des Landtags durch Volksentscheid begehrt werden. In Bayern wurden seit 1946 22 Volksbegehren und 19 Volksentscheide durchgeführt; elf Volksbegehren und 16 Volksentscheide betrafen auch Verfassungsänderungen.
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