Entlastung in der Energiekrise
Bundeskabinett beschließt Einmalzahlung für Gaskunden
BERLIN (dpa/mue) - Das Bundeskabinett hat die milliardenschwere Einmalzahlung für Gaskunden beschlossen.
Konkret soll im Zuge der «Soforthilfe» im Dezember für Verbraucher die Pflicht entfallen, die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Die Bundesregierung rechnet einem Papier zufolge für die Soforthilfe mit Kosten von voraussichtlich neun Milliarden Euro. Auf eine Besteuerung sei verzichtet worden, unter anderem wegen des Bürokratieaufwands.
Für Mietverhältnisse ist Folgendes geplant: Die Entlastung des Vermieters soll nach dem Papier an die Mieter mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weitergegeben werden. Mieter, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, sollen im Dezember von der Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbetrages befreit werden. Bei Neuverträgen könne davon ausgegangen werden, dass bereits an die derzeitigen Energiekosten angepasste Abschläge vereinbart worden seien, heißt es. «Hier wird der Mieter im Dezember 2022 von der Pflicht zur Leistung des Abschlages in einer pauschal festgelegten Höhe befreit.»
Bundesrat muss noch zustimmen
Der entsprechende Gesetzentwurf zur «Soforthilfe» geht nun in die parlamentarischen Beratungen; der Bundestag soll laut Papier am 10. und 11. November zustimmen, der Bundesrat in einer Sondersitzung am 11. November. Bis Mitte November sollen die Versorger die zu erstattende Abschlagssumme ermitteln, bis zum 21. November sollen auf den Internetseiten der Erdgaslieferanten die Details der Dezember-Soforthilfe bekannt sein. Zum 1. Dezember sollen dann die Versorger die Erstattung der Abschläge vom Staat bekommen.
Die Soforthilfe soll als Überbrückung bis zur Einführung der so genannten Gaspreisbremse dienen.
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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