UPDATE: Bundes-Notbremse verhältnismäßig
Corona-Gipfel: Diese Optionen sind jetzt möglich!

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht seine ersten grundsätzlichen Entscheidungen zu den Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie.  | Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
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  • Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht seine ersten grundsätzlichen Entscheidungen zu den Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie.
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UPDATE: Das Bundesverfassungsgericht hat Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung im Frühjahr 2021 als verhältnismäßig beurteilt.


Karlsruhe (dpa) - Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen.

Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

In einem zweiten Verfahren wiesen die Richterinnen und Richter Klagen von Eltern und Schülern gegen die damals angeordneten Schulschließungen ab. Gleichzeitig erkannten sie erstmals ein «Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung» an. (Az. 1 BvR 781/21 u.a.)

Mit den beiden Entscheidungen des Ersten Senats unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth bekommt die Politik auch Hinweise für ihren Handlungsspielraum in der aktuellen vierten Welle. Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) wollen sich um 13.00 Uhr mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder zusammenschalten, um im Lichte der Karlsruher Beschlüsse über die Krise zu beraten.

Notbremse ausgelaufen

Die Notbremse im Infektionsschutzgesetz (Paragraf 28b) war zeitlich befristet und Ende Juni außer Kraft getreten. Der Bund wollte damit sicherstellen, dass überall im Land dieselben Maßnahmen greifen, sobald sich die Corona-Lage in einer Region zuspitzt. Sie musste seit dem 24. April automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehrere Tage lang die 100 überschritt. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner es binnen einer Woche gibt.

Vorgesehen war dann unter vielem anderem, dass nachts zwischen 22.00 und 5.00 Uhr niemand mehr draußen sein durfte. Nur Sport allein war bis 24 Uhr erlaubt. Außerdem gab es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel in medizinischen Notfällen, wegen des Berufs oder «zur Versorgung von Tieren». Menschen aus einem Haushalt durften sich nur mit einer anderen Person und deren Kindern bis 14 Jahre treffen.

Schulen war vorgegeben, ab dem Schwellenwert 100 auf Wechselunterricht umzustellen, ein Teil der Schüler musste also zu Hause bleiben. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 war Präsenzunterricht ganz untersagt. Auch hier gab es Ausnahmen.

Die Einführung der Notbremse hatte eine Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst. Weil die Maßnahmen direkt per Bundesgesetz vorgeschrieben wurden, war der Umweg über die Verwaltungsgerichte nun nicht mehr nötig. Bis zur zweiten Augusthälfte waren beim Verfassungsgericht mehr als 300 Verfassungsbeschwerden und Eilanträge eingegangen - teilweise gemeinschaftlich eingereicht, so dass es mehr als 8500 Klägerinnen und Kläger gab, wie das Gericht damals mitteilte.

Im frisch überarbeiteten Gesetz der künftigen Ampel-Koalitionäre sieht der Paragraf anders aus und enthält nun zum Beispiel die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Aus mehreren Ländern gab es zuletzt aber Forderungen nach einer Neuauflage der «Bundes-Notbremse».

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KARLSRUHE  (dpa) - Angesichts der neuen Omikron-Variante und der Wucht der vierten Corona-Welle wird der Ruf nach härteren Gegenmaßnahmen lauter.

Um 13.00 Uhr wollen die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder telefonisch über die Krise beraten. Konkrete Vorgaben über ihren Handlungsspielraum erhofft sich die Politik von den ersten grundsätzlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie, die am Vormittag in Karlsruhe veröffentlicht werden. Erstmals seit mehr als drei Wochen sank derweil die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz im Vergleich zum Vortag leicht.

In den beiden Verfahren am Verfassungsgericht in Karlsruhe geht es um die sogenannte Bundes-Notbremse aus der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr. Einmal richten sich die Klagen gegen die damals verhängten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, einmal gegen die Schulschließungen. Die Notbremse im Infektionsschutzgesetz (Paragraf 28b) war zeitlich befristet und Ende Juni außer Kraft getreten. Im frisch überarbeiteten Gesetz der künftigen Ampel-Koalitionäre von SPD, Grünen und FDP sieht der Paragraf anders aus und enthält nun zum Beispiel die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Um das sich rasant ausbreitende Virus zu stoppen und die Lage auf den Intensivstationen zu entschärfen, gibt es aber aus mehreren Ländern Forderungen nach einer neuen «Bundes-Notbremse».

Andere Situation als im Frühjahr

«Wir müssen uns das Urteil und seine Begründung natürlich sehr genau anschauen, aber wir sind auch in einer anderen Situation heute», sagte die SPD-Vorsitzende Saskia Esken im ZDF-«Morgenmagazin». Sie verwies auf die höhere Impfquote als im Frühjahr, «so dass diejenigen, die sich impfen haben lassen und die sich jetzt boostern lassen, auch erwarten dürfen, dass wir differenzieren bei der Frage der Einschränkungen, der Kontaktbeschränkungen und auch bei den Beschränkungen für große Veranstaltungen und ähnliches».

Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Wir brauchen einen einheitlichen Teil-Lockdown in vielen Regionen des Landes, um die vierte Welle zu brechen.» Dies bedeute keine allgemeinen, sondern gezielte Schließungen dort, wo die Lage außer Kontrolle sei. «Schulen und Kitas sollten mit Masken und täglichen Tests aber möglichst offen bleiben.» Für Ungeimpfte sollte es Kontaktbeschränkungen im Privaten wie im ersten Lockdown geben. Er forderte auch Schließungen von Gastronomie, Bars, Diskotheken sowie das Untersagen größerer Veranstaltungen.

Sein Parteichef Robert Habeck sprach sich dafür aus, dass Bundesländer mit hohen Inzidenzen die Schulferien vorziehen. «Ich halte es für richtig, wenn die Weihnachtsferien in den Ländern, wo die Inzidenzen sehr hoch sind, vorgezogen werden», sagte Habeck im ZDF-«Morgenmagazin». Das könnten die Länder unterschiedlich handhaben. «Baden-Württemberg, und das halte ich für eine sehr kluge Idee, wird die letzte Woche vor den Schulferien zum Impfen der Kinder nutzen, jedenfalls das Angebot bereitstellen.»

Braun: «Es zählt nun jeder Tag»

Der geschäftsführende Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: «Wir brauchen jetzt eine Notbremse, dabei zählt nun jeder Tag.» Er forderte unter anderem, in Regionen mit besonders kritischem Infektionsgeschehen über Schließungen von Freizeit-Einrichtungen nachzudenken. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans forderte «bundesweit einheitliche, notbremsende Maßnahmen». «Das kann natürlich als Ultima Ratio, als letzter Schritt, auch ein Lockdown sein», sagte der CDU-Politiker im TV-Sender Bild Live.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mahnte erneut ein entschlossenes und gemeinsames Handeln aller an. «Jetzt muss halt der Bund seine Hausaufgaben machen», sagte er dem Bayerischen Rundfunk. Dazu gehöre es etwa, den Apotheken die Möglichkeit zum Impfen zu geben und für genügend Impfstoff zu sorgen.

Auf dem Tisch liegen mehrere denkbare Optionen:

- Sonderlage: Schnell zu bewerkstelligen wäre, dass der Bundestag die erst am 25. November ausgelaufene «epidemische Lage von nationaler Tragweite» doch wieder feststellt - mit einem einfachen Beschluss. Damit gäbe es auf einen Schlag eine Rechtsbasis für alle bisherigen Kriseninstrumente. Dies könnte in der nächsten regulären Sitzungswoche ab dem 6. Dezember oder früher in einer Sondersitzung geschehen. Insbesondere die Union hatte kritisiert, dass die Ampel diese Rechtsgrundlage hatte auslaufen lassen.

- Infektionsschutzgesetz: Die von den Ampel-Fraktionen verkleinerte Maßnahmenliste unabhängig von der epidemischen Lage könnte erweitert werden. Vorerst sind etwa pauschale Schließungen von Gaststätten und Läden oder Inlands-Reisebeschränkungen in einem ganzen Bundesland ausgeschlossen. Nötig wäre dafür ein Gesetzgebungsverfahren im Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats.

- Bund-Länder-Rahmen: Rasch weitergehende Vorgaben festzurren könnte eine Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bund. Denkbar wären dabei zum Beispiel neue oder niedrigere Schwellen für zusätzliche Auflagen und Beschränkungen bei hohen Infektionszahlen oder Klinikbelastungen.

Entscheidung mit Leitcharakter

Vor diesem Hintergrund dürften die Entscheidungen aus Karlsruhe Leitcharakter haben. Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte kürzlich im ZDF, es gehe zwar um «ein bestimmtes Gesetz zu einem bestimmten Zeitpunkt». Aus den ausführlichen Begründungen ergäben sich aber üblicherweise «Hinweise für Folgefragen, die sich stellen werden, etwa für kommende Pandemien oder für Maßnahmen in der gegenwärtigen Pandemie für die kommenden Monate».

Mit der Notbremse wollte der Bund sicherstellen, dass überall dieselben Maßnahmen greifen, sobald sich die Corona-Lage in einer Region zuspitzt. Sie musste seit dem 24. April automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100 überschritt. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner es binnen einer Woche gab.

Vorgesehen war dann unter vielem anderem, dass nachts zwischen 22.00 und 5.00 Uhr von Ausnahmen abgesehen niemand mehr draußen sein durfte. Menschen aus einem Haushalt durften sich nur mit einer anderen Person und deren Kindern bis 14 Jahren treffen. Schulen war vorgegeben, ab dem Schwellenwert 100 auf Wechselunterricht umzustellen, ein Teil der Schüler musste also zu Hause bleiben. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 war Präsenzunterricht ganz untersagt. Auch hier gab es Ausnahmen.

Mehr als 300 Verfassungsbeschwerden

Die Einführung der Notbremse hatte eine Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst. Weil die Maßnahmen direkt per Bundesgesetz vorgeschrieben wurden, war der Umweg über die Verwaltungsgerichte nun nicht mehr nötig. Bis zur zweiten Augusthälfte waren beim Verfassungsgericht mehr als 300 Verfassungsbeschwerden und Eilanträge eingegangen. Eilanträge gegen die umstrittensten Maßnahmen wie die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen hatten die Richterinnen und Richter des zuständigen Ersten Senats gleich im Mai abgewiesen. Sie betonten aber, dass der Ausgang des Hauptverfahrens offen sei.

Um die Verfahren schneller abschließen zu können, hatte der Senat auf eine Verhandlung verzichtet. Von Experten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen wurden aber Stellungnahmen erbeten, etwa von Virologen, Intensivmedizinern und Kinderärzten. (Az. 1 BvR 781/21 u.a.)

Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Dienstagmorgen mit 452,2 an. Am Montag war ein Höchstwert von 452,4 erreicht worden. Vor einer Woche hatte der Wert bei 399,8 gelegen (Vormonat: 153,7). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 45.753 Corona-Neuinfektionen. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 03.35 Uhr wiedergeben. Vor genau einer Woche waren es 45.326 Ansteckungen gewesen. Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gab das RKI am Montag mit 5,52 an (Freitag: 5,97).

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht seine ersten grundsätzlichen Entscheidungen zu den Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie.  | Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD)bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt.  | Foto: Michael Kappeler/dpa POOL/dpa
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Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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