17 COVID-19 Verordnungen, 100 Fassungen
Corona-Schlussstrich? Einige Maskenpflichten bleiben noch!

Foto:  Marijan Murat/dpa/Symbolbild

MÜNCHEN (dpa/lby) - Rund drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie laufen die verbliebenen rein bayerischen Anti-Corona-Regeln aus. Die 17. bayerische Corona-Verordnung wird zum 1. März ersatzlos aufgehoben, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung mitteilte. Er sprach von einer «bedeutenden Zäsur», die dank einer stabilen Infektionslage und einer hohen Immunität in der Bevölkerung möglich sei.

Aufgrund bundesrechtlicher Regelungen bleibt es aber bis 7. April noch bei der Maskenpflicht für Besucher von Kliniken und Pflegeheimen sowie für Patienten in Arztpraxen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen.

Schon die letzte Fassung der bayerischen Corona-Verordnung hatte nur noch wenige Regelungen enthalten, nämlich bayerische Ausnahmen von bundesrechtlichen Testnachweispflichten.

«Zum ersten Mal nach rund drei Jahren Pandemie erlassen wir keine Corona-Regeln mehr in Bayern. Das ist ein wichtiger Wendepunkt hin zu noch mehr Eigenverantwortung», sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). «Das ist nicht nur ein symbolisch wichtiger Schritt, sondern markiert auch den Übergang zur neuen Normalität.»

Die erste Verordnung war laut Herrmann am 27. März 2020 erlassen worden. Insgesamt habe es seither 17 Verordnungen gegeben, die 87 Mal geändert worden seien - macht also über 100 verschiedene Fassungen.

«Unter dem Strich» sei die Staatsregierung mit ihrer Strategie erfolgreich gewesen, sagte Herrmann. Man habe damit Menschenleben gerettet. «Wir sind sehr gut durch diese Pandemie gekommen.»

Medizinisch vorbei ist das Thema Corona aber nach wie vor nicht, jedenfalls nicht ganz. Obwohl die Zahl weit von einstigen Rekorden entfernt ist: Aktuell sind laut Herrmann immer noch 217 Intensivbetten in bayerischen Kliniken mit Corona-Patienten belegt.

Obwohl die allermeisten Regeln gerichtlich bestätigt wurden, hatte die Staatsregierung auch einzelne herbe juristische Niederlagen einstecken müssen. Unter anderem hat das Bundesverwaltungsgericht die Ausgangsbeschränkung der ersten Corona-Verordnung aus dem März 2020 im November 2022 im Nachhinein als unverhältnismäßig deklariert.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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