Hätte die Tat verhindert werden können?
Ermittlungen zu Duisburger Messerstecher auf dem Prüfstand
DUISBURG/STRAUBING (dpa) - Nach einem Bericht des nordrhein-westfälischen Justizministeriums zu Ermittlungen auch in Bayern gegen den mutmaßlichen Messerstecher von Duisburg prüft die Polizei im Freistaat ihr Vorgehen in dem Fall. Es handle sich nicht um eine disziplinarrechtliche Prüfung, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in München der Deutschen Presse-Agentur.
Vielmehr gehe es zunächst darum, Informationen über den Ablauf der polizeilichen Ermittlungen in dem Fall in Niederbayern zu sammeln und zu prüfen. Dafür sei das Polizeipräsidium zuständig. In Nordrhein-Westfalen läuft dem Bericht zufolge eine dienstaufsichtsrechtliche Prüfung zu dem Fall.
Dem am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags in Düsseldorf vorgestellten Bericht zufolge hatte ein Zeuge in Niederbayern der Polizei in Straubing schon am 8. Januar und damit Wochen vor dem Angriff auf zwei Grundschulkinder in Duisburg gemeldet, dass der Verdächtige in einem Chat «Mordpläne» für September 2024 angekündigt haben soll. Die Polizei habe den Verdächtigen als Absender der Nachricht ausfindig gemacht und die Ermittlungsakten zunächst an die Staatsanwaltschaft Regensburg weitergegeben. Von dort sei der Vorgang an die Staatsanwaltschaft Duisburg weitergeleitet worden.
Letztlich hätten die Ermittler dort zwar einen Durchsuchungsbeschluss gegen den 21 Jahre alten Deutsch-Bulgaren erwirkt, der aber nicht mehr vor dem Angriff Ende Februar umgesetzt worden sei. Ob es bei den Behörden in Nordrhein-Westfalen etwa wegen eines falsch eingetragenen Aktenzeichens, einer fehlenden telefonischen Vorwarnung und nicht mitgelieferter Unterlagen zu Verzögerungen kam, werde bei der Prüfung durch die Dienstaufsicht untersucht, hieß es in dem Bericht.
Über die zeitlichen Abläufe und die Umstände der Übergabe der Akten aus Bayern nach Nordrhein-Westfalen kursierten zunächst aber unterschiedliche Angaben. Während das Justizministerium in Düsseldorf in seinem Bericht angab, das «Deckblatt zur Übersendung» aus Bayern habe keine besondere Eilbedürftigkeit erkennen lassen, betonte die Staatsanwaltschaft Regensburg am Donnerstag, die Akten zu dem Verdächtigen seien mit dem Hinweis «EILT SEHR» rechts oben auf der Abgabeverfügung weitergeleitet worden.
Zudem sei das Datum, an dem Ermittlungsakten in dem Fall von der Polizei in Straubing an die Straubinger Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Regensburg gegangen seien, im Bericht falsch angegeben, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde in Straubing. Im Bericht war vom 19. Januar die Rede, die polizeilichen Ermittlungen seien aber erst am 29. Januar abgeschlossen worden. Die Akten seien erst am 5. Februar bei der Zweigstelle der Staatsanwaltschaft gelandet.
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