Schlecht für deutsche Verbraucher
EU-Kommission: Streichung der Mehrwertsteuer für Gasumlage nicht möglich

Bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage wird es in Deutschland keine Ausnahme geben.  | Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
  • Bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage wird es in Deutschland keine Ausnahme geben.
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BERLIN  (dpa) - Für die Verbraucher in Deutschland wird es keine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage geben. Die EU-Kommission bekräftigte in Brüssel, dass eine Streichung der Steuer anders als von der Bundesregierung erhofft nicht möglich ist.

Die Kommission arbeitet nach eigenen Angaben aber zusammen mit Berlin an einer Lösung bezüglich der Mehrwertsteuer. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte auf EU-Ebene um eine Ausnahme gebeten. Ein Sprecher der EU-Kommission machte jedoch deutlich: «Es gibt an sich keine Möglichkeit, diese Art von Umlage auszunehmen.» Zugleich betonte er: «Wir sind in Kontakt mit der deutschen Regierung, um Lösungen zu finden, die den Verbrauchern nutzen und den gleichen Effekt für sie hätten.»

Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es, man habe bisher kein offizielles Schreiben der EU-Kommission bekommen. «Unser Ziel ist nach wie vor, zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.» Der Staat solle durch die Umsatzsteuer auf die Gasumlage keine Mehreinnahmen erzielen. Dabei sind dem Ministerium zufolge verschiedene Möglichkeiten denkbar, die europarechtlich geprüft werden müssten. Dazu sei man mit der EU-Kommission im Gespräch.

Umlage mit Mehrwertsteuer rund 0,46 Cent höher

Welche Optionen es gibt und wann die Brüsseler Behörde sich dazu äußern will, ist unklar. Der Kommissionssprecher sagte, die EU-Kommission teile den Wunsch Deutschlands, dass die Maßnahme keine unvorhergesehenen Steuereffekte habe. «Das ist ein extrem wichtiger Teil.» Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte zuvor angekündigt, Ausgleichsmechanismen zu schaffen, falls keine Mehrwertsteuer-Ausnahmeregelung möglich sein sollte.

Um Gasimporteure zu stützen, müssen Kunden in Deutschland ab dem Herbst deutlich mehr für ihr Gas bezahlen. Die Höhe der staatlichen Umlage wird bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer liegen, wie die Firma Trading Hub Europe, ein Gemeinschaftsunternehmen der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland, am Montag mitteilte. Die Mehrwertsteuer wären zusätzliche 19 Prozent der 2,419 Cent - also noch einmal rund 0,46 Cent.

Für einen Einpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden bedeutet die Umlage ohne Mehrwertsteuer jährliche Zusatzkosten von rund 121 Euro. Mit wären es rund 144 Euro. Für einen Familienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden liegen die Mehrkosten bei rund 484 Euro im Jahr. Kommt die Mehrwertsteuer hinzu, sind es 576 Euro.

Mehrwertsteuerbefreiungen nicht im Bereich Energie möglich

Steuerpolitik ist in der EU überwiegend Sache der Länder, allerdings gelten Rahmenbedingungen, die alle umsetzen müssen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz muss mindestens bei 15 Prozent liegen, der ermäßigte bei mindestens 5 Prozent. In Deutschland gilt ein höherer Satz von 19 Prozent und ein ermäßigter von 7 Prozent. Seit Anfang April sind nach den EU-Regeln komplette Mehrwertsteuerbefreiungen nur in bestimmten Bereichen wie Lebensmitteln und anderen Gütern zum Decken der Grundbedürfnisse möglich - nicht aber bei Energie.

Die Steuerregeln müssen in der EU zudem einstimmig beschlossen werden. So kann die EU-Kommission zwar Abweichungen der Mehrwertsteuerregeln vorschlagen, diese müssten jedoch von allen EU-Ländern angenommen werden.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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