Es liege keine Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundsätzen vor
Gerichtshof weist Eilanträge gegen Teil-Lockdown ab

Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht angebracht.  | Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild
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MÜNCHEN (dpa/lby) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat Eilanträge gegen den coronabedingten Teil-Lockdown im Freistaat abgewiesen. In einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung lehnten es die Richter ab, die neuen Vorschriften der bayerischen Corona-Verordnung per einstweiliger Anordnung außer Vollzug zu setzen. Es liege keine offensichtliche Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten der bayerischen Verfassung vor.

Die achte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung enthalte zwar erhebliche Verschärfungen, etwa eine vorübergehenden Schließung von Betrieben und sonstigen Einrichtungen. Die Belange der Betroffenen müssten aber zurücktreten «gegenüber der fortbestehenden und in jüngster Zeit wieder erheblich gestiegenen Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen». Zudem verwiesen die Richter in ihrer Begründung auf eine drohende Überforderung der «personellen und sachlichen Kapazitäten des Gesundheitssystems». (Az. Vf. 90-VII-20)

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Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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