Volksfeste dürfen wieder stattfinden
Clubs und Diskotheken öffnen mit 3-G-plus Regel!
REGION (pm/nf) - Der Bayerische Ministerrat hat in einem Umlaufverfahren am 30. September 2021 beschlossen, dass die 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um vier Wochen bis einschließlich 29. Oktober 2021 verlängert. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick: • Die 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um vier Wochen bis einschließlich 29. Oktober 2021 verlängert. • Zur Entlastung des Unterrichtsbetriebs und mit Blick auf die regelmäßigen Testungen entfällt ab...