Ausreisepflchtiger sticht auf Kinder ein
Herrmann: Verantwortung liegt allein beim BAMF
- Abschiebung scheiterte an verstrichener Frist
- Nach dem Angriff auf eine Kindergartengruppe fragen sich viele, warum der Verdächtige noch im Land und auf freiem Fuß war.
- 187 afghanische Straftäter (schwere Taten) aus Bayern sind dem Bundesamt bekannt
Aschaffenburg/München (dpa/nf) - Der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg ist laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann unter anderem wegen einer verstrichenen Frist nicht abgeschoben worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf, untersteht dem Bundesinnenministerium) habe den Asylantrag des Mannes zwar am 19. Juni 2023 abgelehnt und nach den Regeln des Dublin-Verfahrens eine Abschiebung nach Bulgarien angeordnet, sagte der CSU-Politiker in München.
Den Afghanen selbst habe die Behörde zwar wohl darüber informiert. Die bayerischen Ausländerbehörden habe das Bamf aber «aufgrund welcher Fehler und Probleme auch immer» erst am 26. Juli, also mehr als einen Monat später, in Kenntnis gesetzt - wenige Tage vor Ablauf der Frist für eine solche Abschiebung.
Bayerische Behörden völlig unvorbereitet
«Es ist offenkundig, dass, wenn eine bayerische Behörde am 26. Juli davon erfährt, dass jemand jetzt ausgewiesen werden soll in ein anderes Land, nicht innerhalb von sechs Tagen eine derartige Rückführung organisiert werden kann - noch dazu, wenn das völlig unvorbereitet entsprechend kommt», sagte Herrmann.
Nach der ausgebliebenen Abschiebung sei das Asylverfahren beim Bamf gelegen, das nicht darüber entschieden habe - bis der Verdächtige im Dezember 2024 selbst ankündigte, nach Afghanistan ausreisen zu wollen.
Hermann weiter: "Der ausreisepflichtige Afghane hat drei Straftaten in der Asylunterkunft verübt: Tätlichkeiten und Körperverletzungen. Im Dezember hat der Amtsrichter Aschaffenburg wegen psychischer Probleme eine Betreuung angeordnet. Vom Gericht wurde eine Betreuerin bestellt." Grund seien die psychischen Probleme des 28-jährigen Afghanen gewesen, der mehrmals in ein Bezirkskrankenhaus eingewiesen worden sei und auch Medikamente bekommen hätte.
Es müsse nun überprüft werden, nach welchen Kriterien solche Menschen wieder aus einer Klinik lassen werden, «weil wir sehen, wie gefährlich die Situation sein kann». In den Kliniken würden Prognosen von Psychiatern angestellt, wie gefährlich jemand ist, sagte Herrmann, und wann sie entlassen werden könnten.
Bei Ausländern plädierte der Minister für die Möglichkeit, sie direkt aus der Unterbringung ins Ausland abschieben zu können. Dies funktioniere aber derzeit beispielsweise mit Afghanistan nicht.
«Wir überlegen generell, die Frage der psychiatrischen Unterbringung zu überprüfen», sagte er. Pro Jahr weise die Polizei etwa 20.000 Menschen in eine psychiatrische Betreuung ein, davon würden rund 8.000 Menschen als fremdgefährdend eingeschätzt. Ob Herrmann von bayerischen oder bundesweiten Zahlen sprach, blieb unklar.
Papiere für Ausreise fehlten
Dass der Mann die Ankündigung nicht in die Tat umsetzte, lag laut Herrmann wohl auch daran, dass er die dafür benötigten Papiere vom afghanischen Generalkonsulat bisher nicht erhalten hatte - und damit nicht ausreisen konnte.
Herrmann erklärte, dass selbst bei einer früheren Ablehnung des Asylantrags beim Bamf eine Rückführung des Mannes unter den geltenden Regeln nach Afghanistan schwierig gewesen wäre. Afghanistan erlaubt Einreisen nur mit gültigen Papieren. "Ende August hat es nur einen entsprechenden Flug gegeben - zwei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen und Thüringen. Seither gab es keine Abschiebemaßnahme mehr."
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