Asylstatistik
Mehr als 30 Prozent der Antragsteller stammen aus Syrien
- Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen im Januar mehr Menschen einen Asylantrag als im Dezember. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gingen die Zahlen jedoch zurück.
- Ein Gesetzentwurf der Union, der unter anderem vorsah, den Familiennachzug für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus bis auf weiteres zu beenden, fand
- im Bundestag keine Mehrheit.
Nürnberg/Berlin (dpa) - Syrien bleibt auch nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad das Hauptherkunftsland von Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen. Das geht aus der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für den Monat Januar hervor. Insgesamt stieg die Zahl der Asylerstanträge gegenüber dem Vormonat den Angaben zufolge um 22,5 Prozent auf 14.920 Erstanträge.
Es waren jedoch deutlich weniger Asylerstanträge als im Januar 2024. Damals waren 26.376 Erstanträge gestellt worden. Laut Bamf stand Syrien mit 30,4 Prozent aller Asylerstanträge im Januar an erster Stelle unter den Herkunftsländern der Schutzsuchenden. 13 Prozent der Antragsteller kamen aus Afghanistan, 11,2 Prozent aus der Türkei. Viele der Anträge, die für syrische Staatsangehörige gestellt werden, betreffen Kinder, die in Deutschland geboren wurden.
Seit dem 9. Dezember wird über Asylanträge von Menschen aus Syrien nur in besonderen Einzelfällen entschieden. Als Grund für den Entscheidungsstopp wurde die noch sehr unübersichtliche Lage in dem arabischen Land angeführt. Zuvor hatte eine Rebellenallianz unter Führung der islamistischen Gruppierung Haiat Tahrir al-Scham (HTS) Assad in einer Blitzoffensive gestürzt. Das Bamf beobachte die weitere Entwicklung in Syrien kontinuierlich und überprüfe die Lage mindestens alle sechs Monate, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mit.
Verordnung für Heimreise-Erlaubnis ist bis jetzt nicht fertig
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatten sich vor knapp vier Wochen dafür ausgesprochen, syrischen Flüchtlingen eine einmalige Reise in ihr Herkunftsland zu ermöglichen, ohne dass sie dabei ihren Schutzstatus in Deutschland riskieren. Aus dem Innenministerium heißt es dazu jetzt, man arbeite an einer pragmatischen Lösung, «um für Syrerinnen und Syrer kurzzeitige Heimreisen zwecks Prüfung der Lage zur Vorbereitung einer dauerhaften freiwilligen Rückkehr ohne Verlust des Schutzstatus zu ermöglichen».
Der überwiegende Teil der syrischen Schutzsuchenden verfügt nach Daten des Statistischen Bundesamtes vom Dezember über einen humanitären Aufenthaltstitel. Rund 279.000 Syrer sind demnach als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Rund 240.000 Menschen aus Syrien haben einen eingeschränkten Schutzstatus. Der subsidiäre Schutz greift, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden, jedoch im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.
Bei weiteren knapp 81.000 syrischen Schutzsuchenden war der Schutzstatus den Angaben zufolge noch offen. Rund 7.000 Syrer hatten laut Statistischem Bundesamt einen abgelehnten Schutzstatus, etwa weil der Asylantrag abgelehnt wurde oder sie ihren Schutzstatus verloren haben.
Keine Statistik zu Schutz-Rücknahme nach Heimreise
Ob es in den vergangenen Jahren überhaupt vorgekommen ist, dass ein syrischer Flüchtling seinen Schutzstatus verloren hat, weil den deutschen Behörden eine Reise in das Herkunftsland aufgefallen ist, kann das Bundesinnenministerium nicht beantworten. Die Gründe, die zur Versagung des Schutzstatus führen, beziehungsweise zu dessen Aufhebung, würden beim Bamf statistisch nicht erfasst, teilt ein Sprecher mit.
Unter den subsidiär Geschützten sind viele Syrer
Laut Ausländerzentralregister galt zum Stichtag 31. Dezember für 381.216 Menschen subsidiärer Schutz, darunter 107.219 Minderjährige. Im Gegensatz zu Asylberechtigten und Flüchtlingen nach der Genfer Konvention können Ausländer, die subsidiären Schutz haben, nicht ohne weiteres ihre Ehepartner, minderjährigen Kinder oder - im Fall von Minderjährigen - die Eltern über den sogenannten privilegierten Familiennachzug zu sich nach Deutschland holen.
Noch zu Zeiten der Großen Koalition war für diese Gruppe ein Kontingent von maximal 1.000 Angehörigen pro Monat festgelegt worden. Die inzwischen gesprengte Ampel-Koalition wollte diese Beschränkung eigentlich aufheben. Umgesetzt wurde dies aber am Ende nicht - womöglich auch wegen des neuerlichen Anstiegs der Zahl der Asylanträge in den Jahren 2022 und 2023.
Auf die Frage nach den Kriterien für die Auswahl der Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten, die am Ende einreisen dürfen, heißt es aus dem Auswärtigen Amt, es gehe darum, sicherzustellen, «dass die Visa an solche Personen vergeben werden, bei denen die vom Gesetz intendierten humanitären Gründe für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigen in besonderem Maße vorliegen». Dies gelte etwa für Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder bei dringender Gefahr für Leib und Leben der Antragstellenden.
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