EU-Batterieverordnung
Neue Regeln für die Sammlung von Batterien

Foto: © Alliance/stock.adobe.com

REGION (pm/nf) – Die Bundesregierung hat notwendige Änderungen im nationalen Batterierecht zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) beschlossen.

Die Verordnung sieht einen EU-weit nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung der Vorgaben aus der EU-BattVO. Überdies sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückzugeben. Des Weiteren sollen bisher gut funktionierende Strukturen aus der Geräte-Altbatterieentsorgung ausgeweitet werden.

Durch den vermehrten Einsatz von lithiumhaltigen Batterien in allen Batteriekategorien nehmen die damit verbundenen Risiken weiter zu. Li-Ionen-Batterien haben eine hohe Energiedichte. Durch Beschädigung können sich diese Batterien leicht selbst entzünden. Um dieser akuten Problematik entgegenzuwirken, soll – zusätzlich zu den europarechtlichen Regelungen zur Entnehmbarkeit von Batterien aus Elektrogeräten – die Rückgabe von gesammelten Altbatterien an die Hersteller vereinfacht werden. Hersteller können hierfür eigene Organisationen für Herstellerverantwortung einrichten und betreiben, oder sie können sich an einer bestehenden Organisation beteiligen. Die Organisationen für Herstellerverantwortung bedürfen bereits europarechtlich einer Zulassung und müssen eine Sicherheitsleistung für den Ausfall der Organisation stellen. Es werden die Einzelheiten für die Zulassung und die Bemessung der Höhe der Sicherheitsleistung geregelt. Auch die Pfandpflicht auf Starterbatterien aus Fahrzeugen bleibt aufgrund der in der Vergangenheit gemachten positiven Erfahrungen erhalten. Nicht zuletzt müssen alle Batterien sowie alle Elektrogeräte mit noch so kleinen Batterien auch von Verbraucherinnen und Verbrauchern richtig entsorgt werden. Informationen dazu finden sie unter https://www.batterie-zurueck.de.

Im nächsten Schritt wird sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen. Im Anschluss muss das neue Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat wird anschließend erneut beteiligt. Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz soll am 18. August 2025 in Kraft treten.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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