Geld auch aus Liebe gegeben
Neues vom "Trauer-Schwindler": Zeuginnen haben das Wort
ROSTOCK (dpa/mv) - Im Betrugs-Prozess gegen einen Bestatter hat eines seiner mutmaßlichen Opfer gesagt, den 49-Jährigen wegen der Gefühle für ihn finanziell unterstützt zu haben. Nach einem ersten privaten Treffen sei sie verliebt gewesen, sagte die 63-Jährige bei der Verhandlung am Dienstag am Amtsgericht Rostock. Auf die Frage der Richterin, warum sie dem Mann später 48.000 Euro privat und zunächst ohne Quittung geliehen habe, sprach die Bankkauffrau von einer «Euphorie der Gefühle». Schlussendlich bekam die Frau nach eigener Aussage nur 8.000 Euro zurück.
Die Verhandlung gegen den durch die ARD-Dokumentation «Trauerschwindler» bekannten Bestatter ist vor dem Amtsgericht Rostock unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt worden. Die Richterin sah nach eigener Aussage schutzwürdige Interessen der Zeugin bedroht, die am Dienstag befragt werden sollte. Dabei gehe es um den plötzlichen Tod ihres Kindes sowie die sexuelle Beziehung zu dem Bestatter.
Der laut Staatsanwaltschaft einschlägig vorbestrafte Mann soll mehrere Frauen um hohe Geldbeträge betrogen haben. Laut Anklage hatte er Verhältnisse mit ihnen und soll ihre emotionale Lage ausgenutzt haben. Es geht insgesamt um eine Summe von rund 200.000 Euro.
Bereits an den ersten beiden Verhandlungstagen wurden einige Frauen verhört. Zuletzt war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden, weil es auch um intime Details und den Tod des Kindes einer der Frauen ging, um dessen Bestattung sich der Mann gekümmert hatte. Die Fälle waren Thema einer Dokumentation in der ARD unter dem Titel «Der Trauerschwindler».
Die 63-jährige Zeugin wies am Dienstag die Darstellung zurück, das geliehene Geld stehe in einem Zusammenhang mit Sex. «Sicher hatte der Sex bei ihm einen anderen Stellenwert. Das habe ich akzeptiert.» Sie habe das jedoch nicht forciert und auf gar keinen Fall eingefordert. Die Frau hatte nach eigenen Angaben zunächst geschäftlich mit dem Angeklagten und dessen Familie zu tun. Auch da habe es nach einiger Zeit Probleme gegeben. In der Beziehung sei es dem Angeklagten zuletzt nur noch um Körperliches gegangen. Sie habe diese schließlich beendet.
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