Bußgeldkatalog-Verordnung
Scheuer: Beratungen über Aufhebung von Fahrverbotsregeln

Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

BERLIN (dpa) - Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hält neue Regeln zu Fahrverboten bei zu schnellem Fahren aus rechtlichen Gründen für nichtig - jetzt will das Ministerium mit den Ländern über die Folgen beraten. Das geht aus einem neuen Schreiben Scheuers an die Verkehrsminister der Länder hervor, welches der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vorlag.

Die Folge könnte sein, dass die neuen Regeln zum Fahrverbot von den Ländern außer Vollzug gesetzt werden. Die Beratungen mit den Ländern am Freitagvormittag sollen auf Abteilungsleiterebene in einer Videokonferenz stattfinden.

Die umstrittenen neuen Regeln gelten erst seit Ende April im Zuge einer umfassenden Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Kern geht es dabei eigentlich um mehr Schutz und attraktivere Bedingungen für Fahrradfahrer. Für Ärger sorgte aber eine Regelung, die der Bundesrat in die Verordnung hineingebracht hatte: Es droht nun ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell.

Zu dem entsprechenden Artikel in der StVO wurde aber in der Eingangsformel der «54. Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften» die Rechtsgrundlage für die Fahrverbote nicht genannt, wie aus dem Schreiben Scheuers hervorgeht. Konkret geht es um Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung, darin enthalten sind auch die umstrittenen Änderungen zum Führerscheinentzug bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Übrige Vorschriften seien aber wirksam.

Auch der Autofahrerclub ADAC sowie Verkehrsanwälte hatten rechtliche Bedenken angemeldet. Verkehrssicherheitsexperten dagegen warnten vor einem Signal, gefährliche Tempoüberschreitungen zu verharmlosen. Scheuer hatte schon Mitte Mai signalisiert, die «unverhältnismäßige» Regelung zu den Fahrverboten wieder kippen zu wollen.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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