Bundestagswahl ++ Berliner Abgeordnetenhaus
Schwere Mängel: Komplette Wahl muss wiederholt werden!

Die Richter des Verfassungsgerichtshofes bei der Verhandlung im September.  | Foto: Annette Riedl/dpa
  • Die Richter des Verfassungsgerichtshofes bei der Verhandlung im September.
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BERLIN (dpa) - Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig, verkündete der Berliner Verfassungsgerichtshof.

Zur Begründung verwies Gerichtspräsidentin Ludgera Selting auf «schwere systemische Mängel» schon bei der Vorbereitung der Wahl sowie eine «Vielzahl schwerer Wahlfehler». Diese seien mandatsrelevant gewesen - haben sich also auf die Zusammensetzung des Parlaments ausgewirkt. Der Grundsatz der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit sei bei der Wahl verletzt worden.

Als Beispiele für Wahlfehler nannte Selting falsche, fehlende oder eilig kopierte Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor mit Wartezeiten von mitunter mehreren Stunden. In einem Teil der 2256 Wahllokale stimmten Wähler noch nach 18.00 Uhr ab.

Eine Wahlwiederholung muss nun innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Als wahrscheinlicher Termin gilt nach bisheriger Einschätzung des neuen Landeswahlleiters Stephan Bröchler der 12. Februar. Seine Vorgängerin war nach dem Berliner Wahlchaos im vergangenen Herbst zurückgetreten.

35 Einsprüche lagen dem Gericht vor

Die Berliner Richterinnen und Richter blieben mit ihrem Urteil bei ihrer ersten Einschätzung, die Selting bereits in der mündlichen Verhandlung Ende September erläutert hatte. Neben dem Landesparlament erklärte das Gericht auch die Wahlen zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig.

Diese fanden ebenso am 26. September 2021 statt wie die Bundestagswahl sowie ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Nebenher lief außerdem der Berlin-Marathon. Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitung waren dann die massiven Probleme.

Daher ist auch eine Wiederholung für die Wahl zum Bundestag nötig - zumindest für einen Teil der Berlinerinnen und Berliner: Der Bundestag beschloss in der vergangenen Woche auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dass sie in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden muss. Die Parteien im Bundestag gehen aber davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.

Beim Berliner Verfassungsgerichtshof waren 35 Einsprüche gegen die Wertung der Wahl eingegangen, über vier davon war zunächst verhandelt worden. Dabei ging es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei.

Bei der Wahlwiederholung sollen sich die Pannen nach Angaben des Berliner Senats nicht noch einmal wiederholen. So sollen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus mindestens 38 000 Wahlhelfer zum Einsatz kommen statt 34 000 im Vorjahr. Sie sollen besser geschult werden und eine deutlich höhere Entschädigung erhalten. In Wahllokalen sollen zudem mehr Wahlurnen stehen als beim letzten Mal.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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