Schwere Gewalttaten
Strafmündigkeit ab 12 Jahren steht auf dem Prüfstand
REGION (dpa) - Die in Deutschland geltende Strafmündigkeit ab 14 Jahren gehört aus der Sicht von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) auf den Prüfstand.
«Aus meiner Sicht müssen wir ernsthaft eine Absenkung der Strafmündigkeit bei schweren Gewalttaten diskutieren», sagte er am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Notwendig sei «schnell eine interdisziplinäre Studie zum psychologischen Entwicklungsstand von Kindern, um auf Basis wissenschaftlicher Daten fundiert entscheiden zu können».
Hintergrund der Forderung ist der rapide Anstieg bei schweren Straftaten von Tätern unter 14 Jahren in der Kriminalstatistik. «Die furchtbaren Straftaten von Kindern erschüttern mich zutiefst», betonte Eisenreich. Bayern fordere bereits seit dem vergangenen Jahr eine entsprechende Studie. «Ich fordere den Bundesjustizminister auf, zu handeln; denn die Daten müssen bundesweit erhoben werden.»
In der Kriminalstatistik 2023 sind 24 sogenannte Straftaten gegen das Leben ausgewiesen, die von Kindern unter 14 Jahren verübt wurden. Rohheitsdelikte wie Körperverletzung oder Raub haben laut Statistik 30 619 strafunmündige Täter begangen.
Die Absenkung der Strafmündigkeit ist aber unter Juristen sehr umstritten - sogar innerhalb der CSU sind Experten unterschiedlicher Ansicht. So betonte vor wenigen Tagen der Arbeitskreis der Juristen in der Partei, er stehe einer generellen Absenkung der Strafmündigkeit skeptisch gegenüber. Besser sei es, spezielle Gerichtsverfahren einzuführen, in denen die Straftaten unter Anwesenheit der erziehungsberechtigten Eltern und der Kinder von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufgearbeitet würden.
Das bayerische Justizministerium verfolgt seinen eigenen Angaben zufolge einen anderen Ansatz. Zunächst müsse aber geklärt werden, inwiefern sich der psychologische Entwicklungszustand bei 12- und 13-Jährigen verändert habe, also ob diese heutzutage bereits eine andere geistige Reife hätten als in der Vergangenheit. Auf Grundlage der geforderten Studie müsse dann auch geklärt werden, ob das vorgeschlagene neue Gerichtsverfahren eine Option sei. Dessen Einführung erscheine aber «zumindest nicht naheliegend. Unisono kritisierten die Juristen, dass bisher die Aufarbeitung der Straftaten von Kindern nicht ausreichend erfolge.
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