In den Ferien gilt 3G im ÖPNV
Testpflicht für Schüler: Erst zum Schnelltest, dann in den Bus?
MÜNCHEN (dpa/lby) - Ungeimpfte Schüler ab sechs Jahren brauchen in den anstehenden Weihnachtsferien einen negativen Schnelltest, wenn sie den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) nutzen wollen. Das berichtete Antenne Bayern am Montag und verwies auf eine entsprechende Regelung. Im kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetz ist vorgesehen, dass Schüler nur außerhalb der Ferienzeit von der sogenannten 3G-Regel im öffentlichen Personenverkehr - also Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete - ausgenommen sind.
Das bayerische Gesundheitsministerium teilte Antenne Bayern mit: Die Ausnahme, dass Schüler in den Ferienzeiten nicht als getestet gelten, sei erst «in letzter Minute durch Änderungsanträge der Ampelkoalition» in das Gesetz gekommen. Bayern habe auf die Ausgestaltung keinen Einfluss gehabt.
Grünen-Bundestagsabgeordneter Dieter Janecek aus München sagte dem Radiosender: «Gerade in ländlichen Räumen lässt sich das nur schlecht umsetzen, wenn Sie zum Beispiel erst zur Teststation fahren müssen und dafür einen Bus brauchen. An diese Regel sollte man nochmal rangehen». Kinder unter zwölf Jahren sollten von einer Testpflicht im ÖPNV ausgenommen werden, sagte er. Kinder hätten in der Pandemie schon mehr als genug gelitten. Die Maßnahmen müssten so getroffen werden, dass Familien davon am wenigsten betroffen sind.
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