Handel: Gericht kippt 2G-Regel
Textilgeschäft deckt täglichen Bedarf: Keine 2G-Pflicht
REGENSBURG (dpa/lby) - Das Verwaltungsgericht Regensburg hat dem Antrag der Inhaberin eines Modegeschäfts stattgegeben, sich nicht an die 2G-Regel halten zu müssen. Das Textilgeschäft diene der Deckung des täglichen Bedarfs, stellte die 5. Kammer in einem Eilbeschluss vorläufig fest, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Beschluss gilt nur für das Ladengeschäft der Antragstellerin.
Das Gericht habe nicht die 2G-Regel - wonach nur gegen Corona Geimpfte oder von Corona Genesene Zutritt erhalten können - der Verordnung in Frage gestellt, sondern deren Vollzug im Einzelfall. Die Versorgung mit passender Kleidung diene der Deckung eines individuellen Bedarfs, der jederzeit und damit täglich eintreten könne. Im Wachstum befindliche Kinder könnten Kleidung brauchen, auch Erwachsene könnten einen Bedarf etwa an warmer Kleidung im Winter haben, so die Richter.
Für das Gericht sei nicht erkennbar, dass dem Bedarf an Buchhandlungen oder Blumenfachgeschäften, die in der Verordnung von der 2G-Regel ausgenommen sind, größeres Gewicht und höhere Dringlichkeit zukomme.
Gegen den Eilbeschluss (Az. RO 5 E 21.2425) ist Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich.
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