Grundfreibetrag, Pendlerpauschale
Veto der Länder: Steuerentlastungen für Bürger auf der Kippe!
BERLIN (dpa) - Das von der Ampel-Regierung geplante Steuerentlastungsgesetz stößt auf Vorbehalte in den Bundesländern. Bremen kündigte an, dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmen zu wollen.
Bremen müsse selbst jeden Euro zweimal umdrehen, sagte Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. «Deshalb können wir Mindereinnahmen in Höhe von fast 100 Millionen Euro alleine in diesem Jahr nicht zustimmen.»
Die Pläne der Bundesregierung sehen mehrere Steuerentlastungen vor, die vor allem Beschäftigten und Berufspendlern zugute kommen könnten. Allerdings ist das Vorhaben für den Staat kostspielig: Die Entlastungen sollen sich im laufenden Jahr auf rund 4,46 Milliarden Euro belaufen und bis zum Jahr 2026 auf rund 22,5 Milliarden Euro summieren. Davon sollen 60 Prozent die Länder und Kommunen tragen und 40 Prozent der Bund. Bremen will eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes erreichen.
Bremen: Nicht verkraftbar
Bovenschulte rechnete vor, dass die Pläne für Bremen allein in diesem Jahr Steuer-Mindereinnahmen in Höhe von 96 Millionen Euro bedeuten würden. «Das Land Bremen erhält Sanierungshilfen vom Bund zur Konsolidierung seines Haushaltes und muss im Gegenzug strenge Auflagen erfüllen. Angesichts dessen sind die Mindereinnahmen nicht zu verkraften.» Zugleich machte er deutlich, dass es richtig sei, die Bürgerinnen und Bürger angesichts der stark gestiegenen Energiekosten und der hohen Inflation zu entlasten.
Mehrere andere Bundesländer ließen ihre Zustimmung bei der Bundesratssitzung am Freitag noch offen. «Zu diesem Thema gibt es noch Länderrunden. Eine Positionierung von Sachsen-Anhalt erfolgt eventuell erst am Freitag vor der Sitzung des Bundesrates», sagte ein Regierungssprecher auf Anfrage. Ähnlich äußerte sich ein Thüringer Regierungssprecher. Es gebe noch Abstimmungsbedarf, unter anderem unter den Bundesländern, sagte er. Einer Prognose zufolge würden die Mindereinnahmen in Thüringen allein in diesem Jahr 168,5 Millionen Euro betragen. In der Zukunft würden durch die Entlastungen geringere Steuereinnahmen in Höhe von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr erwartet.
Auch Baden-Württemberg lässt bisher offen, wie es sich in der Länderkammer positioniert. Die Mindereinnahmen würden sich dort nach Auskunft des Finanzministeriums in diesem Jahr auf 593 Millionen Euro belaufen. In den Jahren 2023 und 2024 läge das Minus bei jeweils 675 Millionen Euro.
Stärker Beteiligung des Bundes gefordert
Berlin rechnet mit einer Belastung in Höhe von rund 470 Millionen Euro im Jahr 2022. «Der Bund muss sich an den Lasten stärker beteiligen und sich auf die Länder zubewegen. Wenn der Bundesfinanzminister dies in seiner Verhandlungsführung nicht stärker berücksichtigt, ist eine Einigung am Freitag nur schwer zu erreichen», teilte die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen mit.
Hessen erwartet im laufenden Jahr geringere Steuereinnahmen in Höhe von rund 380 Millionen Euro, sollte das Steuerentlastungsgesetz in Kraft treten. Ein Sprecher des Finanzministeriums erläuterte, dass das Gesetz in der jetzigen Fassung für sich genommen zu Ausfällen von rund 530 Millionen Euro führen würde. Der Bund habe allerdings an anderer Stelle eine teilweise Kompensation angeboten. Sie soll über Umsatzsteuerfestbeträge erfolgen und in einem anderen Gesetz geregelt werden. Hessen würde davon mit rund 150 Millionen Euro profitieren.
Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) verwies darauf, dass man in Finanzierungsfragen noch im Gespräch sei. «Da sind wir als Senat noch offen.» Er betonte, das Entlastungspaket sei kommuniziert. «Die Leute erwarten auch, dass wir das jetzt umsetzen», sagte Tschentscher. Er gehe deshalb davon aus, dass es «auf den letzten Metern» eine Mehrheit im Bundesrat geben werde.
Das Steuerentlastungsgesetz wurde bereits vom Bundestag beschlossen, bedarf aber noch der Zustimmung des Bundesrates. Es sieht unter anderem vor, dass der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer um 363 Euro steigt und die Werbungskostenpauschale angehoben wird - beides rückwirkend zum 1. Januar. Außerdem sollen Fernpendler eine höhere Pendlerpauschale anrechnen können - 38 Cent statt bisher 35 Cent pro Kilometer.
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