Mit Bundesgesetz nicht vereinbar
Volksbegehren für neues Radgesetz gescheitert
MÜNCHEN (dpa/lby) - Das geplante Volksbegehren für ein neues Radgesetz ist vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Die Voraussetzungen für eine Zulässigkeit seien nicht gegeben, sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler in München. Das Gericht begründete dies insbesondere damit, dass einige der geforderten Regelungen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreifen würden.
Das Innenministerium hatte das Volksbegehren ebenfalls für unzulässig gehalten und den Antrag daher dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. «Die Prüfung hat ergeben, dass das Volksbegehren nicht zugelassen werden kann, weil eine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers für einen Teil der vorgesehenen Bestimmungen offensichtlich nicht gegeben ist und auch keine teilweise Zulassung in Betracht kommt», sagte Heßler. Einige der Regelungen im Gesetzentwurf seien «als straßenverkehrsrechtliche Regelungen mit Bundesrecht offensichtlich unvereinbar», da dem Landesgesetzgeber laut Grundgesetz die erforderliche Gesetzgebungskompetenz fehle.
Mehr als 100.000 Unterschriften hatten die Initiatoren im Herbst für den Antrag auf das Volksbegehren gesammelt - mehr als viermal so viele wie nötig. Die Initiatoren forderten vom Freistaat ein neues Radgesetz und eine Änderung weiterer Vorschriften etwa des Straßen- und Wegegesetzes. Ziel: der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen. Ihr Gesetzentwurf ist nun aber gescheitert.
Vor gut zwei Wochen hatten CSU und Freie Wähler aber proaktiv einen eigenen Entwurf für ein neues Fahrradgesetz vorgelegt. Bis 2030 sollen demnach in Bayern 1500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz entstehen. Den Initiatoren des Rad-Volksbegehrens geht der Gesetzesentwurf allerdings nicht weit genug. Sie kritisieren zudem, nicht an der Erarbeitung des angestrebten Radgesetzes beteiligt worden zu sein.
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