Volksbegehren ,,Nein zu CETA" beim Bayerischen Innenministerium beantragt

Die Antragsteller für das Volksbegehren ,,Nein zu CETA" haben heute (14. Oktober 2016) dem Bayerischen Innenministerium ihren Antrag auf Zulassung übergeben. | Foto: ©wdesignart/Fotolia.com
  • Die Antragsteller für das Volksbegehren ,,Nein zu CETA" haben heute (14. Oktober 2016) dem Bayerischen Innenministerium ihren Antrag auf Zulassung übergeben.
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REGION (nf) - Das Bundesverfassungsgericht hat gestern (13. Oktober 2016) nach der Verhandlung über das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada im Eilverfahren sein Urteil verkündet. Danach darf die Bundesregierung CETA mit auf den Weg bringen. Das Abkommen kann wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden.

Das Gericht entschied nicht über CETA-Inhalte, sondern über die Frage: Muss man CETA bis zum abschließenden Urteil vorläufig stoppen, weil andernfalls ,,schwere Nachteile" eintreten würden? Ein endgültiges Urteil steht noch aus.

Die Antragsteller für das Volksbegehren ,,Nein zu CETA" haben heute (14. Oktober 2016) dem Bayerischen Innenministerium ihren Antrag auf Zulassung übergeben. Das Innenministerium prüft nun innerhalb von sechs Wochen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Lässt das Innenministerium den Antrag zu, wird das Volksbegehren im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht und zugleich eine zweiwöchige Eintragungsfrist festgelegt. Andernfalls muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Zulassung entscheiden.

Info:
Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht und - falls dieser sie nicht annimmt - über sie ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Außerdem muss jeder Beschluss des Landtags auf Änderung der Verfassung dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden. Schließlich kann auf Antrag einer Million stimmberechtigter Staatsbürger die Abberufung des Landtags durch Volksentscheid begehrt werden. In Bayern wurden seit 1946 20 Volksbegehren und 19 Volksentscheide durchgeführt; elf Volksbegehren und 16 Volksentscheide betrafen auch Verfassungsänderungen.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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