EU-Parlament
Gibt es ein Recht auf Reparatur?

Foto: © andranik123/stock.adobe.com

STRAßBURG (dpa) - Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollen nach dem Willen des Europaparlaments Produkte künftig leichter reparieren lassen können. Damit soll der Konsum der Europäerinnen und Europäer nachhaltiger werden, teilte das Parlament kürzlich mit.

Die Abgeordneten stimmten in Straßburg für eine gemeinsame Position zum «Recht auf Reparatur». Demnach könnten Hersteller verpflichtet werden, bestimmte Produkte wie Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones oder Fahrräder unter Umständen auch dann zu reparieren, wenn sie nicht mehr unter die gesetzliche Garantie fallen.

Auch während der Garantiezeit kämen Verkäufer nur dann um eine Reparatur herum, wenn sie teurer als ein Neukauf, nicht möglich oder für die Verbraucher ungünstig wäre. Außerdem soll die gesetzliche Garantie dem Vorschlag zufolge um ein Jahr verlängert werden, falls ein Produkt repariert wurde. «Die Leute wollen die Lebensdauer ihrer Geräte verlängern, aber das ist oft zu kostspielig oder schwierig», sagte der verbraucherschutzpolitische Sprecher der Europa-SPD, René Repasi. Ein besonderer Schwerpunkt liege dabei auf der Unterstützung unabhängiger Werkstätten und auf finanziellen Anreizen.

Grundlage für die neuen Regeln ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission vom März. Nach Angaben der Brüsseler Behörde verlieren Verbraucher nicht nur viel Geld, wenn sie sich für einen Austausch statt für eine Reparatur entscheiden. Darüber hinaus verursache die vorzeitige Entsorgung noch gebrauchsfähiger Produkte hohe Treibhausgasemissionen und jährlich mehr als 30 Millionen Tonnen Müll. Nun müssen Parlament und die ebenfalls an der Gesetzgebung beteiligten EU-Staaten gemeinsam endgültige Vorgaben verhandeln.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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