Kommunalwahlen in Bayern: Wann ist mein Stimmzettel ungültig?
Ihr Stimmzettel ist ungültig, wenn
- Sie den Stimmzettel leer, also ohne eine Stimmabgabe einrichen - das Streichen von Namen allein genügt nicht!
- die Gesamtstimmenzahl überschritten ist.
- nicht klar erkennbar ist, für wen Sie gestimmt haben.
- Sie den Stimmzettel mit zusätzlichen Bemerkungen versehen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innerne, für Bau und Verkehr (www.innenministerium.bayern.de), Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (www.politische-bildung-bayern.de)
Autor:Marion Fink aus Nürnberg |
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