Kommunalwahlen in Bayern: Wann ist mein Stimmzettel ungültig?

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Ihr Stimmzettel ist ungültig, wenn

- Sie den Stimmzettel leer, also ohne eine Stimmabgabe einrichen - das Streichen von Namen allein genügt nicht!

- die Gesamtstimmenzahl überschritten ist.

- nicht klar erkennbar ist, für wen Sie gestimmt haben.

- Sie den Stimmzettel mit zusätzlichen Bemerkungen versehen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innerne, für Bau und Verkehr (www.innenministerium.bayern.de), Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (www.politische-bildung-bayern.de)

Autor:

Marion Fink aus Nürnberg

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