3-G Regel VAG

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Lokales
Mittlerweile genügt der medizinische Mundschutz nicht mehr. In Bussen und Bahnen gilt FFP2-Maskenpflicht.  | Foto:  © MJ Fotografie/stock.adobe.com

Busse/Bahnen, U-Bahnhöfe, Aufzüge
Infektionsschutzgesetz: Wer 3G nicht nachweisen kann, steigt aus!

NÜRNBERG (pm/nf) - Das neue Infektionsschutzgesetz, das Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche verabschiedet haben und am 23. November 2021 veröffentlicht worden ist, bringt auch für den öffentlichen Personennahverkehr ab heute, Mittwoch, 24. November 2021 eine wesentliche Neuerung: Künftig, längstens bis voraussichtlich 19. März 2022, dürfen mit Bussen und Bahnen nur noch Fahrgäste fahren, die nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese Regelung gilt nicht...

  • Nürnberg
  • 24.11.21
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