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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. | Foto: stmi.bayern

Rechte von Landtagsabgeordneten durch bayerische Regelungen nicht verletzt

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts REGION (pm/nf) - Mit einem heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht im Juni eine Verfassungsbeschwerde verschiedener aktiver und ehemaliger bayerischer SPD-Landtagsabgeordneter gegen Regelungen im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz und im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht darin eine Bestätigung, dass...

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