Kabinett beschließt neue Regelung zu Kinderehen
Anpassen oder aufweichen? Betroffene sollen geschützt werden
BERLIN (dpa/nf) - Das 2017 verabschiedete Gesetz über das Verbot im Ausland geschlossener Kinderehen soll angepasst werden. Ein Entwurf des Bundesjustizministeriums, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde, sieht zwar weiterhin vor, dass solche Eheschließungen in Deutschland nicht anerkannt werden. Er enthält jedoch nach Angaben des Ministeriums neue Regelungen zum Schutz der Betroffenen und will damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit im Ausland geschlossenen...