Kabinett beschließt neue Regelung zu Kinderehen
Anpassen oder aufweichen? Betroffene sollen geschützt werden
BERLIN (dpa/nf) - Das 2017 verabschiedete Gesetz über das Verbot im Ausland geschlossener Kinderehen soll angepasst werden. Ein Entwurf des Bundesjustizministeriums, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde, sieht zwar weiterhin vor, dass solche Eheschließungen in Deutschland nicht anerkannt werden. Er enthält jedoch nach Angaben des Ministeriums neue Regelungen zum Schutz der Betroffenen und will damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen Rechnung tragen.
Die Karlsruher Richter und Richterinnen hatten das Verbot im Februar 2023 zwar grundsätzlich bestätigt. Sie trugen dem Gesetzgeber jedoch auf, bis zum 30. Juni 2024 Regelungen zu schaffen, um die Folgen des Verbots für die Betroffenen zu mildern. Dabei geht es einerseits darum, Unterhaltsansprüche zu wahren. Außerdem soll es Paaren ermöglicht werden, ihre Ehe auf Wunsch auch nach deutschem Recht wirksam weiterzuführen, sobald beide volljährig sind.
«Eheschließungen von Minderjährigen widersprechen unserer liberalen Werteordnung. Das deutsche Recht wird dies auch künftig klar zum Ausdruck bringen», sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Zugleich gelte es, sicherzustellen, dass die Grundrechte der Betroffenen gewahrt blieben.
Im Ausland geschlossene Ehen sollen auch künftig unwirksam sein, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahre alt war. Ehen unter Beteiligung von Minderjährigen, die zum Zeitpunkt der Eheschließung mindestens 16 Jahre alt waren, wären demnach auch nach deutschem Recht wirksam, können aber durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden.
Eine Ehe, die in Deutschland für unwirksam erklärt wurde, weil mindestens ein Ehepartner bei der Eheschließung zu jung war, soll in Zukunft mit Erreichen der Volljährigkeit wieder gültig werden, falls dies von den Betroffenen gewünscht wird. Dafür müssen sie allerdings erneut heiraten. Die Gültigkeit der Ehe soll in einem solchen Fall dann rückwirkend gelten. Das kann etwa relevant sein, wenn es um gemeinsame Kinder geht oder im Falle einer späteren Scheidung um den sogenannten Zugewinnausgleich. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hatte nach der Veröffentlichung des ersten Entwurfs aus dem Bundesjustizminister gewarnt: «Ohne ein vorheriges Einzelgespräch mit einer qualifizierten Beratung besteht ein hohes Risiko, dass die minderjährig Verheirateten unter Druck gesetzt werden, die Ehe weiterzuleben.»
Die Unterhaltsproblematik will die Bundesregierung so lösen: Wenn lediglich eine der beteiligten Personen bei der Eheschließung jünger als 16 Jahre war, soll diese Person Unterhaltsansprüche gegen den älteren Ehepartner geltend machen können. Wer bei der Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, soll nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet werden.
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