Ratgeber
Anspruch auf Datenlöschung in Suchmaschinen
Google muss Links zu Seiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Wunsch des Betroffenen löschen. Dies geht laut D.A.S. aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hervor. Dieser ist der Ansicht, dass sich Google auch dann an Europäische Datenschutzstandards halten muss, wenn die Daten nicht in Europa gespeichert werden. EuGH, Rechtssache C-131/12 NÜRNBERG (pm/nf) - Das Internet vergisst nicht – denn Inhalte, die irgendwann einmal irgendwo veröffentlicht worden sind, lassen sich oft noch...