Grafflmarkt: VGH München bestätigt Ansbacher Entscheidung
FÜRTH (pm/nf) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die Beschwerde der Stadt Fürth gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach zurückgewiesen. Das bedeutet: Heute Abend müssen die Lokale „Panolio“ und „Irish Pub“ sowie der Altstadtverein ihre Grafflmarkt-Aktivitäten auf den Außenschankflächen um 22 Uhr beendet haben. Zusätzliche Bestuhlung, Ausschankstationen etc. sind folglich zu diesem Zeitpunkt abzubauen bzw. zu schließen. Der reguläre Betrieb der...