Anwohner klagt wegen Grafflmarkt: Stadt Fürth legt Beschwerde ein

Verwaltungsgericht Ansbach schränkt abendliche Grafflmarkt-Außengastronomie auf dem Waagplatz ein – Stadt geht in die Beschwerde zum VGH

FÜRTH (pm/nf) - In eineinhalb Wochen belegen wieder einmal die Graffler aus nah und fern die Fürther Altstadt. Doch auch die diesjährige Veranstaltung im Juni hat einen Anwohner auf den Plan gerufen, der am Waagplatz gegen die abendliche Freiluftgastronomie beim Verwaltungsgericht (VG) Ansbach klagt und ein Ende des Außenausschanks ab 22 Uhr fordert. Genehmigt ist von der Stadt Fürth seit 2015 die Außen- und Innenbewirtschaftung für die Gastronomie im Bereich des Grafflmarktgeländes bis jeweils 24 Uhr.

Das VG Ansbach hat dem Kläger entsprochen und folgende Entscheidung getroffen: Die Lokale am Waagplatz müssen am Freitag, 24. Juni, um 22 Uhr ihre verdichteten Freischankflächen auf Normalmaß zurückfahren und ihren Außenbetrieb um 23 Uhr beenden. Die Sperrzeit 24 Uhr für die Innenbewirtschaftung bleibt unangetastet.

Gegen diese Entscheidung legt die Stadt Fürth Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München mit folgenden Begründungen ein: Die Stadt widerspricht der Auffassung des VG Ansbach, der zufolge der Ausschankbetrieb nach 22 Uhr kein Bestandteil des Grafflmarktes sei. Fakt ist aber, dass eines ohne das andere seit Beginn dieser beliebten Veranstaltung in den 1970er Jahren nicht denkbar und seitdem als gelebte Tradition im gesellschaftlichen Leben der Stadt Fürth fest verankert ist.

Das VG kritisiert weiter, dass die Bewirtschaftung der Außenschankflächen auf dem Waagplatz zwischen 22 und 24 Uhr auch für ein seltenes Ereignis mit prognostizierten Lärmwerten von 74 Dezibel zu laut wäre. Die Stadt Fürth weist darauf hin, dass dies neben dem Fürth-Festival (zwei Abende) an lediglich zwei weiteren Freitagen (beim Frühjahrs- und beim Herbst-Grafflmarkt) im Jahr zumutbar ist.

Des Weiteren führt die Stadt Fürth ins Feld, dass die Anwohner am Waagplatz während der Grafflmärkte seit 2015 durch die Sperrzeitverkürzung der Freischankflächen auf 24 Uhr zwar belastet werden würden, jedoch durch die Verlängerung der Sperrzeit im Innenschankbereich von vormals 2 Uhr auf nun 24 Uhr auch eine deutliche Erleichterung erfahren.

Mit einer Entscheidung aus München dürfte Mitte nächster Woche zu rechnen sein.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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