Grafflmarkt: VGH München bestätigt Ansbacher Entscheidung

FÜRTH (pm/nf) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die Beschwerde der Stadt Fürth gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach zurückgewiesen.

Das bedeutet: Heute Abend müssen die Lokale „Panolio“ und „Irish Pub“ sowie der Altstadtverein ihre Grafflmarkt-Aktivitäten auf den Außenschankflächen um 22 Uhr beendet haben. Zusätzliche Bestuhlung, Ausschankstationen etc. sind folglich zu diesem Zeitpunkt abzubauen bzw. zu schließen. Der reguläre Betrieb der beiden Gaststätten kann dann bis 23 Uhr auf der Freischankfläche weitergehen, die Sperrzeit 24 Uhr für innen bleibt unangetastet.

Der VGH begründet seine Entscheidung unter anderem wie folgt: Die lärmmäßige Gesamtbelastung am Waagplatz sei zu hoch, um zusätzlich noch zweimal im Jahr lärmintensive Veranstaltungen wie den Grafflmarkt nach 22 bzw. 23 Uhr zuzulassen. Das Lärmminderungskonzept, das der Stadtrat in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch für den Waagplatz beschlossen habe, müsse erst noch umgesetzt und seine Wirkung im Alltagsbetrieb zeigen. Dabei käme es auch auf das künftige Verhalten unter anderem auch der Gastwirte an.

Oberbürgermeister Thomas Jung bedauert insbesondere, dass neben den Gastronomiebetrieben am Waagplatz vor allem auch der gemeinnützige und wohltätig agierende Altstadtverein durch diese Entscheidung in seinen Aktivitäten deutlich beeinträchtigt wird, Rechtsreferent Christoph Maier zeigt sich ebenfalls enttäuscht, sieht jedoch für die künftige Abendgastronomie nach den Grafflmärkten durchaus nächstes Jahr wieder Chancen – wenn „unsere Maßnahmen greifen und die Stadt bewiesen hat, dass sie es tun.“ Für den Herbst-Grafflmarkt (16./17. September) allerdings dürfte es nach Maiers Einschätzung am Waagplatz wohl bei der jetzt entschiedenen Lösung bleiben.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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