Maskenpflicht für Hortkinder

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Lokales
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Regeln wurden aktualisiert
Maskenpflicht für Schulkinder auch in Horten

ERLANGEN (pm/mue) - Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat den Rahmenhygieneplan für die Kindertagesbetreuung aktualisiert. Wie das Stadtjugendamt im Erlanger Rathaus informiert, gilt auch für Schulkinder in den Horten und den Heilpädagogischen Tagesstätten (ab dem Schulalter) aus Infektionsschutzgründen und im Gleichklang mit den Regelungen für die Schulen grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

  • Erlangen
  • 13.11.20
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