Da scheiden sich die Geister
Ärztlicher Zwang auch außerhalb der Klinik?
KARLSRUHE (dpa/mue) - Spritzen setzen, Blut abnehmen, Medikamente verabreichen – und all das gegen den Willen der Betroffenen? Unter bestimmten Voraussetzungen ist das als letztes Mittel rechtlich erlaubt. Bisher dürfen diese sogenannten ärztlichen Zwangsmaßnahmen aber nur in Krankenhäusern durchgeführt werden - und nicht etwa in spezialisierten ambulanten Zentren, in Pflegeheimen oder im häuslichen Umfeld. Das Bundesverfassungsgericht will nun klären, ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist....