Vorratsdatenspeicherung beerdigt
Streit in der Politik um weiteres Vorgehen
LEIPZIG (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung als vollständig europarechtswidrig eingestuft. Die Regelung dürfe nicht mehr angewendet werden, teilte das Gericht in Leipzig mit. Der Entscheidung lagen Klagen von zwei Telekommunikationsunternehmen gegen zugrunde (Az.: BVerwG 6 C 6.22 und BVerwG 6 C 7.22). Wegen der rechtlichen Unsicherheiten war die Regelung bereits seit 2017 nicht mehr genutzt worden. Das Bundesverwaltungsgericht...