Rechtsaufsicht erklärt Wahlanfechtung für unbegründet
Stadtratswahl in Nürnberg ist gültig
NÜRNBERG (pm/nf) - Das Wahlamt der Stadt Nürnberg teilt mit, dass die Regierung von Mittelfranken als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde eine bei ihr eingereichte Anfechtung der Nürnberger Stadtratswahl für unbegründet erklärt hat. Eine Wahlbewerberin und ein Wahlbewerber hatten die Stadtratswahl angefochten, weil nach den technischen Schwierigkeiten bei der Stimmzettelerfassung am Tag nach der Wahl nicht alle Stimmbezirke nochmals ausgezählt worden seien. Die Regierung von Mittelfranken...