Klage gegen Negativzinsen
Haben Geldhäuser ihre Kunden unerlaubt abgezockt?
KARLSRUHE (dpa) - Viele Banken und Sparkassen berechneten manchen Kunden über Jahre Zinsen für die Aufbewahrung von Geldeinlagen. Durften sie das? Ein BGH-Urteil könnte auch für künftige Niedrigzinsphasen wichtig sein. Von Jacqueline Melcher, dpa Normalerweise bekommen Sparerinnen und Sparer Zinsen, wenn sie Geld zur Bank bringen. Doch über Jahre berechneten viele Geldhäuser ihren Kundinnen und Kunden negative Zinsen für deren Guthaben. Nach der Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) im...