Verkehrsrecht

Beiträge zum Thema Verkehrsrecht

Panorama
(Symbolbild) | Foto: © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Sicherheit
Fußgänger brauchen mehr Schutz!

GOSLAR (dpa/mue) - Für einen besseren Schutz von Fußgängern spricht sich die Gewerkschaft der Polizei innerorts für Tempo 30 aus. «Jeder ist Fußgänger - und wenn er nur zu seinem Auto geht», sagt der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Mertens. Die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern gehe daher alle an. Vor dem Hintergrund der alternden Gesellschaft fordern Fachleute: Wer zu Fuß geht, soll besser geschützt werden. Die konkreten Pläne dafür...

Auto & Motor
Foto: ADAC

Ignoranten drohen empfindliche Strafen
Rettungsgasse kann Leben retten!

(aum/mue) - Staus nerven, kosten Zeit – und manchmal sogar das Leben. Auslöser sind sehr häufig Unfälle. Für Autofahrer heißt es dann: Rettungsgasse bilden! Denn die kann lebensrettend sein. Je eher Polizei, Rettungs- und Abschleppwagen zur Schlüsselstelle kommen, desto schneller kann Verletzten geholfen und können defekte Fahrzeuge abtransportiert werden. Und der Verkehr kommt wieder in Fahrt. Doch wie sieht eine korrekte Rettungsgasse aus? Eine im Wortsinne simple Daumenregel empfiehlt die...

Ratgeber
Symbolfoto: Christoph Soeder/dpa/dpa-mag

Radfahrer aufgepasst
Diese Regeln gelten am Zebrastreifen!

BERLIN (dpa) - Auch wenn andere Verkehrsteilnehmer am Zebrastreifen warten müssen, sollten Fußgänger solch einen Überweg trotz Vorrang nie unachtsam überqueren. Um sicher gesehen zu werden, empfiehlt der Auto Club Europa (ACE), Blickkontakt etwa mit sich nähernden Autofahrerinnen und -fahrern herzustellen. Vom Fahrrad sollte man beim Überqueren eines Zebrastreifens absteigen oder mit Bodenkontakt über den Überweg rollern. So gilt man als Fußgänger und darf auch mit Vorrang die Straße...

Panorama
Nur wenn sie absteigen und schieben, haben Radfahrer am Zebrastreifen Vorrang. Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

Zebrastreifen: Radfahrer müssen hier absteigen und schieben

(ampnet/mue) - An einem Zebrastreifen (wird in diesem Jahr 65 Jahre alt) gibt es Rechte, aber auch Pflichten für die Verkehrsteilnehmer. Darauf weist der ADAC in einer Pressemeldung hin. Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen zum Beispiel nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Denn nur dann gelten sie als Fußgänger und haben entsprechende Rechte. Absoluten Vorrang haben daneben Fußgänger, Rollstuhlfahrer sowie Nutzer von Krankenfahrstühlen. Fahrzeuge müssen den genannten...

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.