Behandlungsfehler
AOK: Patientenrechte stärken
Wer im Krankheitsfall eine medizinische Behandlung benötigt, kann in Deutschland mit einer qualitativ hochwertigen Versorgung rechnen. Und doch können Fehler bei der Behandlung passieren. Vermuten Patientinnen und Patienten einen Behandlungsfehler, einen Schaden durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt oder ein Arzneimittel, haben sie in vielen Fällen Probleme bei der Durchsetzung ihrer Rechte. „Für Betroffene ist es oft sehr schwierig, einen Zusammenhang zwischen einem Fehler in der Behandlung und dem ihnen entstandenen Gesundheitsschaden nachzuweisen. Daher ist eine einfachere Beweisführung notwendig“, fordert Peter Oberst, Beiratsvorsitzender bei der AOK in Mittelfranken.
Der Nachweis gilt bisher erst dann als geführt, wenn für die Kausalität zwischen Fehler und Gesundheitsschaden eine „weit überwiegende Wahrscheinlichkeit“ festgestellt wird. Deshalb schrecken viele Patientinnen und Patienten davor zurück, ihre Ansprüche geltend zu machen oder gar vor Gericht einzuklagen. „Damit sie ihre berechtigten Schadenersatzansprüche durchsetzen können, muss diese juristische Schwelle abgesenkt werden“, so Peter Oberst. Der Beweis sollte künftig als geführt gelten, wenn die Kausalität zwischen Fehler und Schaden „überwiegend wahrscheinlich“ ist. Das entspricht einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent. Belastend für die Betroffenen sind auch die teils langwierigen juristischen Auseinandersetzungen. Die Verfahren zu verkürzen wäre daher eine weitere interessensgerechte Verbesserung für alle betroffenen Versicherten.
Die AOK berät Versicherte bereits seit gut 20 Jahren bei vermuteten Behandlungsfehlern. „Seitdem haben sich mehr als 50.000 AOK-Versicherte in Bayern wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler an ihre Krankenkasse gewandt“, so Peter Oberst. In fast 8.000 Fällen bestätigte sich ein Behandlungsfehler.
Autor:Anna Schabesberger aus Nürnberg |
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