Terminvereinbarung erforderlich
Seit Mittwoch 3G-Regel in AOK-Geschäftsstellen

Anliegen lieber schnell online erledigen? Kein Problem - das ist ganz einfach über das Onlineportal „Meine AOK“ und die „Meine AOK-App“ möglich. | Foto: AOK
  • Anliegen lieber schnell online erledigen? Kein Problem - das ist ganz einfach über das Onlineportal „Meine AOK“ und die „Meine AOK-App“ möglich.
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Um die zuletzt erheblich gestiegenen Corona-Infektionszahlen zu reduzieren, sind in Bayern erneut strengere Regeln in Kraft getreten. Die AOK Bayern reagiert auf die aktuelle Entwicklung und hat seit Mittwoch, 8. Dezember, bis auf weiteres für Kundenbesuche in ihren Geschäftsstellen die 3G-Regel eingeführt. „Dies bedeutet, dass wir bei persönlichen Kontakten ab sofort prüfen, ob die Versicherten vollständig geimpft oder genesen sind oder ob sie ein gültiges negatives Ergebnis eines anerkannten Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorweisen können“, sagt Horst Leitner, Direktor der AOK in Mittelfranken. Persönliche Gesprächstermine sollten im Vorfeld entweder online unter www.aok.de/bayern/termin oder telefonisch unter 0911/ 218-171 vereinbart werden. „Das erspart den Versicherten Wartezeiten und unsere Kundenberaterinnen und -berater können sich besser auf das Gespräch vorbereiten“, so Horst Leitner. Darüber hinaus gelten für einen Besuch bei der AOK alle gängigen Corona-Hygieneregeln.

Beratung auch per Telefon, E-Mail und Online
Natürlich können sich AOK-Versicherte immer auch mit ihren Anliegen über Telefon (unter 0911/ 218-0), E-Mail (infoprivatkunden@service.by.aok.de), Post und das Onlineportal „Meine AOK“ (www.bayern.meine.aok.de) oder die „Meine AOK-App“ an Bayerns größte Krankenkasse wenden. Diese und weitere Kontaktdaten der AOK in Nürnberg gibt es unter www.aok.de/bayern, Rubrik „Geschäftsstellen“ oder „Kontakt“ in der Menüleiste.

Autor:

Anna Schabesberger aus Nürnberg

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