Gerichtsurteil
Ampel zu mehr Klimaschutz verdonnert
BERLIN (dpa/mue) - Dieses Klima-Urteil könnte fast jeden im Land berühren - wenn es denn umgesetzt wird: Auf eine Klage von Umweltverbänden hin hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung zu Sofortprogrammen für die Sektoren Verkehr und Gebäude verurteilt, um die Klimaschutzziele bis 2030 zu sichern.
Denkbar wären etwa ein Tempolimit, die Streichung von Steuervorteilen für Diesel oder Dienstwagen oder eine neue Sanierungswelle für Gebäude. Lauter Streitthemen für die Ampel, die damit kurz nach dem Karlsruher Haushaltsurteil noch tiefer in die Klemme gerät. Ihr bleibt nach dem Berliner Klima-Urteil zwar noch der Weg in die nächste Instanz vor das Bundesverwaltungsgericht. Das brächte erst mal Aufschub. Aber ob SPD, Grüne und FDP sich einig werden, das Berliner Urteil anzufechten, war zuletzt unklar. Das Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) erklärte vielschichtig: «Das Gericht hat die Revision ausdrücklich zugelassen. Die Bundesregierung wird die Urteile und ihre Begründungen, sobald diese schriftlich vorliegen, im Einzelnen genau auswerten und das weitere Vorgehen prüfen.» Das ARD-Hauptstadtstudio berichtete dagegen unter Berufung auf Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), die Regierung werde Rechtsmittel einlegen.
Das gültige Klimaschutzgesetz schreibt für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vor. Werden diese in einzelnen Sektoren verfehlt, muss laut Paragraf 8 des Gesetzes das jeweils zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern. 2021 und 2022 wurden die Ziele für Verkehr und Gebäude gerissen. Das Oberverwaltungsgericht stellte nun fest, dass die Bundesregierung mit zusätzlichen Maßnahmen entgegenwirken muss, um die Klimaziele für die Jahre 2024 bis 2030 sicher zu erreichen. Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle legte in der mündlichen Begründung dar, dass die Regierung zwar im Oktober 2023 als Reaktion auf die zu hohen Emissionswerte ihr Klimaschutzprogramm ergänzt habe. Aber: «Bei Sofortprogramm und Klimaschutzprogramm handelt es sich um zwei unterschiedliche Instrumente», sagte Holle. Das Sofortprogramm sei als konkrete Reaktion auf eine Zielverfehlung vorgesehen, um die Erfüllung der Ziele in den folgenden Jahren sicherzustellen, sagte die vorsitzende Richterin. Das Argument der Bundesregierung, die Klage sei gar nicht zulässig, wies das Gericht zurück.
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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