Ausbildung, Bafög, Heizung
Das ändert sich alles im August!

Symbolbild: © Hendrik Schmidt/dpa
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BERLIN (dpa/mue) - Insbesondere für junge Menschen bringt der August wichtige Neuerungen, denn die Ausbildungsgarantie kommt und das Bafög steigt. Aber auch für Energiekunden und Pendler bringt der neue Monat Änderungen.

Mehr Bafög für Schülerinnen und Schüler

Bedürftige Schülerinnen und Schüler bekommen ab dem neuen Schuljahr (1. August) mehr Bafög. Die Grundbedarfssätze steigen um 5 Prozent, die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder Partner der Geförderten steigen zudem um 5,25 Prozent. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr zu Hause wohnen, steigt die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro.

Ausbildungsgarantie

Für junge Menschen, die trotz vielfältiger Bemühungen keinen Ausbildungsplatz finden, gilt ab dem 1. August die sogenannte Ausbildungsgarantie. Arbeitsagenturen und Jobcenter sollen ihnen dann als Ultima Ratio eine außerbetriebliche Ausbildung anbieten. Das gilt etwa für junge Leute, die in Regionen leben, in denen es zu wenige Ausbildungsplätze gibt.

Weitere Antragsrunde für Heizungsförderung

Planmäßig ab Ende August können auch Vermieterinnen und Vermieter von Einfamilienhäusern Zuschüsse für einen Heizungstausch bei der Förderbank KfW beantragen. Außerdem sind ab dann Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer in entsprechenden Gemeinschaften antragsberechtigt, die die Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten. Bezuschusst werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für Kauf und Einbau. Auch Kommunen und Unternehmen sollen im August erste Anträge bei der KfW stellen können.

Einige Galeria-Häuser schließen

Am 31. August schließen neun der derzeit 92 Galeria-Standorte. Der Warenhauskonzern hatte Anfang des Jahres erneut Insolvenz angemeldet. Zum 1. August übernehmen neue Eigentümer die Kette.

Weniger Geld für eingespeisten Solarstrom

Wer sich eine Photovoltaikanlage zulegt und damit produzierten Strom ins Netz einspeist, bekommt dafür etwas weniger Geld als vorher. Die sogenannte Einspeisevergütung sinkt für Anlagen, die ab dem 1. August in Betrieb gehen, um ein Prozent. Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt beträgt der Wert gerade noch 8,11 Cent pro Kilowattstunde, wenn der Strom teilweise selbst genutzt und teilweise eingespeist wird.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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