Letzte Frist für die Grundsteuererklärung
Nur in Bayern ist dieser Aufschub gewährt worden

Das Wort “Grundsteuer” erscheint auf einem Computerbildschirm.  | Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Illustration
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MÜNCHEN (dpa/lby/vs) - Ende Januar 2023 ist bundesweit die Frist für alle Grundstückseigentümer abgelaufen, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Nur Bayern hatte Mitleid mit den Verpflichteten und hat die Frist nochmals um drei Monate verlängert. Doch Ende April ist endgültig Schluss. War der "Gnadenakt" erfolgreich?

Kurz vor Ende der finalen Abgabefrist fehlen in Bayern immer noch gut eine Million Grundsteuererklärungen. Bis einschließlich Mittwoch wurden bayernweit elektronisch und auf Papier mehr als 5,3 Millionen Erklärungen abgegeben, wie das Finanzministerium am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Dies entspreche mehr als 83 Prozent der abzugebenden Erklärungen.

Nun wird die Zeit aber knapp: Nur noch gut zehn Tage haben Grundstückseigentümer jetzt Zeit. Und das ist schon eine absolute Ausnahme: Bayern hatte als einziges Bundesland die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um weitere drei Monate bis zum 30. April verlängert. De facto endet sie aufgrund des Sonn- und Feiertages nun sogar erst mit Ablauf des 2. Mai. Ursprünglich wäre die Frist Ende Januar ausgelaufen, nach einer bundesweiten Verlängerung um drei Monate. Zunächst war Ende Oktober 2022 geplant gewesen.

Der Freistaat hatte mit seiner nochmaligen Fristverlängerung auf die bis Ende Januar nur schleppende Abgabe der Erklärungen reagiert. Kurz vor dem damaligen Stichtag hatten noch Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer gefehlt - wobei die Quoten bundesweit überall recht ähnlich waren. Statt damals 4,3 Millionen Erklärungen liegen mittlerweile also nun mehr als 5,3 Erklärungen in Bayern vor.

Von 2025 an wird die Grundsteuer in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist.

In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell «zu bürokratisch» ist. Bei den Verhandlungen von Bund und Ländern hatte der Freistaat dafür eine Länderöffnungsklausel durchgesetzt. Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig allein bei den Kommunen.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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