Qualitätsmängel
Prozess wegen Schutzmasken-Betrug

Symbolfoto: © Daniel Karmann/dpa
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NÜRNBERG (dpa/lby/mue) - Wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Verkauf von rund zwei Millionen Corona-Schutzmasken an den Freistaat Bayern müssen sich zwei Männer vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Betrug und versuchten Betrug.

Die Männer aus dem Raum Neumarkt sollen in der Hochphase der Corona-Pandemie in großem Stil Schutzmasken aus China beschafft und sie an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weiter verkauft haben. Zumindest ein Teil der Masken entsprach nicht den vertraglich vereinbarten Mindestanforderungen an die Qualität. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Anklage zunächst abgelehnt, weil nicht hinreichend Wahrscheinlichkeit auf eine Verurteilung der zwischenzeitlich auch inhaftierten Männer bestehe. Die Staatsanwaltschaft war aber mit ihrem Widerspruch gegen diese Entscheidung beim Oberlandesgericht erfolgreich; die 16. Strafkammer hat Verhandlungstermine bis zum 12. Dezember angesetzt.

Laut Anklage soll knapp die Hälfte der für die Verteilung an Kliniken und Katastrophenschutzeinrichtungen zum medizinischen Gebrauch bestimmten Masken chinesischer Herstellung nicht der vereinbarten Qualität entsprochen haben. Die Angeklagten hätten dies zumindest billigend in Kauf genommen. Zusätzlich sollen die beiden Männer noch rund 12.000 Masken an Apotheken und andere Abnehmer verkauft haben, als sie bereits vom chinesischen Hersteller aufgefordert worden waren, die Ware wegen nicht gesicherter Qualität zu vernichten.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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