Jugendliche: Eigene Nacktbilder versenden?
Bundeskriminalamt warnt vor strafrechtlichen Folgen

«Seit Jahren steigen die Fallzahlen bei der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten durch Kinder und Jugendliche selbst», erläutert Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). | Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa (Symbolfoto)
  • «Seit Jahren steigen die Fallzahlen bei der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten durch Kinder und Jugendliche selbst», erläutert Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
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BERLIN (dpa) - Mit der neuen Kampagne #dontsendit warnt das Bundeskriminalamt Kinder und Jugendliche davor, eigene Nacktbilder über Messengerdienste oder Soziale Netzwerke zu verschicken. Dies könne unter anderem ernste strafrechtliche Folgen haben, teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit.

«Dieses Phänomen spielt im Deliktsbereich der kinder- und jugendpornografischen Inhalte eine große Rolle», erläuterte das Ministerium. Mehr als 40 Prozent der Tatverdächtigen in der polizeilichen Kriminalstatistik 2022 seien unter 18 Jahre alt gewesen. «Don't send it» heißt übersetzt «Verschicke es nicht».

Kein Schulhofspaß

«Das Versenden von Nacktaufnahmen ist keineswegs ein Schulhofspaß, sondern kann schlimme Folgen haben», erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Viele Kinder und Jugendliche seien sich nicht bewusst, welche Gefahren damit einhergingen. «Seit Jahren steigen die Fallzahlen bei der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten durch Kinder und Jugendliche selbst», erläuterte Faeser. «Diese Entwicklung müssen wir durch Sensibilisierung und Prävention stoppen.»

Experten warnten davor, dass solche Aufnahmen beispielsweise von anderen Menschen weitergeleitet und veröffentlicht werden. Neben der eigenen Familie könnten Freunde, Nachbarn, Lehrkräfte oder künftige Arbeitgeber die Bilder finden. «Das kann zu Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz, Verunglimpfungen in den sozialen Medien oder anderen Folgen führen.»

Verbreitung steht unter Strafe

Wenn Kinder unter 14 Jahren Nacktbilder oder -videos von sich machen, dann sind dies kinderpornografische Inhalte, wie das Ministerium erläuterte. Wer solche Aufnahmen herstellt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich strafbar. «Seit dem Sommer 2021 handelt es sich dabei um ein Verbrechen.» Auch jugendpornografische Fotos von Jugendlichen im Alter von unter 18 und mindestens 14 Jahren können strafrechtliche Folgen haben.

Der Deutsche Richterbund begrüßte die Kampagne - und forderte gleichzeitig die Bundesregierung auf, die «überschießenden Strafverschärfungen gegen Kinderpornografie» schnellstmöglich zu korrigieren. «Inzwischen häufen sich die Hilferufe zum Beispiel von Lehrern und Eltern, die in Klassenchats auf Fälle von Kinderpornografie stoßen und sie in bester Absicht melden wollen, sich damit aber selbst strafbar machen», teilte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn mit. Zudem landeten viele nicht strafwürdige Fälle vor den Strafgerichten.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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