Ab jetzt tickt die Uhr
Kurzarbeitergeld erhalten? - Steuererklärung machen!

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2020 hat begonnen. | Foto: Gina Sanders-stock.adobe.com (Symbolbild)
  • Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2020 hat begonnen.
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REGION (BdST/vs) - Ab sofort tickt die Uhr: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im vergangenen Jahr beispielsweise wegen der Coronakrise Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind verpflichtet, eine Steuererklärung für das Jahr 2020 abzugeben. Der Bund der Steuerzahler in Bayern e.V. erklärt, wie man es richtig macht.

Wer seine Erklärung schon eingereicht hat, kann ab sofort mit Rückfragen seitens des Finanzamtes rechnen oder erhält bereits in den nächsten Tagen und Wochen den Steuerbescheid. Wer noch keine Erklärung abgegeben hat, sollte dies bis zum 2. August 2021 erledigt haben. Wer einen Steuerberater - beispielsweise als Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein - damit beauftragt, darf sich über eine verlängerte Frist freuen, die erst am 28. Februar 2022 endet. Je schneller man jedoch die Formalitäten erledigt, um so mehr Zeit bleibt für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes.

Bitte Fristen unbedingt beachten

Steuerzahler, auch wenn sie in ihrem Berufsleben bisher von der Pflicht einer Steuererklärung befreit waren, müssen diese für 2020 machen, wenn sie im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld beziehungsweise steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers hierzu erhalten haben und diese mehr als 410 Euro betragen haben.

Betrifft nicht nur Kurzarbeitergeld

Auch, wer Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten hat, beispielsweise, weil Schule oder Kindergarten geschlossen waren oder weil Quarantäne angeordnet wurde, ist zur Anfertigung einer Steuererklärung verpflichtet. Der Grund dafür: Diese Lohnersatzleistungen sind zwar grundsätzlich steuerfrei, fallen aber unter den sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass sie den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöhen. Da dies noch nicht beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden konnte, muss es auf dem Weg der Steuererklärung nachgeholt werden. Dadurch kann es zu Nachforderungen bei der Steuer kommen. Welche konkreten Auswirkungen sich im Einzelfall ergeben, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Steuerklasse beziehungsweise der Steuerklassenkombination bei Ehegatten oder anderen Einkünften.

Steuerhinterziehung kann richtig teuer werden

Auch wer bisher keine Steuererklärung gemacht hat, muss selbst tätig werden, wenn er Kurzarbeitergeld oder andere Lohnersatzleistungen über den Freibetrag hinaus bekommt. Dies gilt nicht nur während der aktuellen Corona-Pandemie. Stellt das Finanzamt in späteren Jahren fest, dass fällige Steuern nicht gezahlt worden sind, drohen im besten Falle empfindliche Nachzahlungen, im schlimmsten Falle eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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